Das Thema Kindergeld wurde von Kevin gut beantwortet.
KG nur, wenn in Ausbildung oder während man sich dafür bewirbt. Nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung (= Lehre oder Studium) gilt zusätzlich die Einschränkung, dass Nebenjobs nicht mehr als 20 h/Woche benötigen dürfen. Seit 2012 keine EInkommensgrenze beim KG.
Aber: Wenn Gewerbe allein durchschnittlich über 395 € Gewinn bringt oder Minijob plus Gewerbe über 450 € Gewinn+ Lohn bringen, ist man bei der Krankenkasse nicht mehr familienversichert und muss die KK selbst zahlen.