Geschäftliche Prepaidkarte steuerlich absetzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe mal von EÜR aus: Als Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Zahlung, die Vorsteuer ist erst abzugsfähig, wenn die Rechnung mit USt-Ausweis vorliegt.

Der kauf dieser Guthabenkarten ist vergleichbar dem umwechseln in eine andere Währung, oder der Einzahlung auf eine Prepaidkarte.

Der Abzug erfolgt wenn die Rechnung des Lieferanten vorliegt und mit der Guthabenkarte verrechnet wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Heißt es, dass ich beim Kauf der Guthabenkarte gar nichts buche und das Ganze erst mit der Rechnung des Anbieters erfasse? Oder trage ich den Kauf gleich ein und bekomme die Vorsteuer wenn die Rechnung vorliegt?

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@FrageFrageFrage

Durch den Kauf der der Guthabenkarten hast Du keine Kosten. Du tauscht nur das Zahlungsmittel Geld, gegen as Zahlungsmittel Guthabenkarte.

In einer ordentlichen Buchhaltung würde ich das Konto "Guthabenkarten" einrichten. Wenn Du mit dem Guthaben etwas bezahlst eben gegen dieses Guthaben buchen.

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@wfwbinder

Vielen Dank! "Ordentliche Buchhaltung" bei den 5 Buchungen im Monat habe ich nicht, aber jetzt weiß ich mehr bzgl. dem Zeitpunkt zu dem ich die Telefonkosten buchen soll. Es ist mir nur noch nicht klar, was ich in meinem Fall machen soll, in dem ich die Rechnungen 1-2 Mal im Jahr bekomme und die Verrechnung mit dem Guthaben deutlich früher passiert. Da es sich um Prepaid handelt, muss ich die Rechnungen leider explizit im Nachhinein anfordern.

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@FrageFrageFrage

Ich arbeite nicht mit Guthabenkarten. Mein Vorschlag wäre eine DEbitkarte zu verwenden. Sie kann man wie eine Kreditkarte verwenden und hat die Abbuchung auf dem Bankkonto.

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