Es gibt ein Testament falls m Vater stirbt bekommen wir Geschwister einen Pflichtteil.. So Haus verkauft und Vater danach gestorben.. Gilt das Testament noch?

3 Antworten

Es gibt ein Textfeld, in dem man schöne Frage erläutern und stellen kann. Das muss nicht alles in den Titel passen.

Wenn der Vater stirbt, nachdem das Haus verkauft wird, dann gelten die testamentarischen Verfügungen weiter, aber nicht, wenn sie sich auf eine Immobilie beziehen, die es jetzt nicht mehr im Vermögen gibt. Wenn sich das generell auf den Nachlass bezieht, dann ist der Erlös vom Hausverkauf ja im Nachlass.

Wenn das Testament verfügt, dass die Ehefrau des Vaters die Alleinerbin sein soll, habt Ihr weiterhin als Kinder des Vaters einen Pflichtteilanspruch. Das ist gesetzlich geregelt und nicht im Testament. Warum sollte die Veräußerung eines Vermögensgegenstands das Testament außer Kraft setzen?

Einen Anspruch auf das/den Pflichtteil hat man ja auch ohne Testament. Und auch auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Der Vater hat sein Vermögen (Haus) vielleicht vor 4 Jahren veräussert und dann die Hälfte an seine neue Frau verschenkt? Und davon eine neue halbe Wohnung gekauft?

Beispiel: Haus für 400.000 verkauft, Wohnung gemeinsam mit neuer Ehefrau für 300.000 gekauft

Nachlass nun: Wohnungsanteil 150.000, Konto 100.000.

Von 250.000 erbt die Witwe die eine Hälfte, und die bei den Kinder teilen sich die andere Hälfte. Bei Pflichtteil teilen sich die Kinder ein Viertel des Nachlasses.

Nun kommt aber der Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Schenkung von 150.000 zählt zum Nachlass, wird aber mit 10% jährlich abgeschmolzen. Nach vier Jahren bleiben also noch 90.000, die zum Nachlass dazu gehören. Somit wird der Pflichtteil incl. des Pflichteilergänzungsanspruches insgesamt für beide Kinder zusammen berechnet auf 250.000 plus 90.000, also 340.000.

Davon ein Viertel müsste den beiden Kindern gemeinsam zustehen, also jedem Kind ein Achtel.

Natürlich gilt es noch. Es bezieht sich nur nicht mehr auf das Haus, sondern auf den Verkaufserlös bzw das, was davon noch übrig ist.

Allerdings ist Deine Schilderung des Sachverhalts derartig knapp... es kommt natürlich auf den exakten Wortlaut des Testaments an. Einen Pflichtteil "bekommt" man nämlich eigentlich nicht einfach so, sondern man muss ihn einfordern.

Petra0312 
Fragesteller
 06.05.2022, 21:33

Ja es gibt ein Testament das mein Bruder und ich eine Pflichtteil bekommen wenn mein Vater stirb... Vor 4 Jahren wurde das Haus verkauft mein Vater und seine 2Frau kauften sich eine Genossenschaftsw. Im Dezember ist mein Vater verstorben

0
Eifelia  06.05.2022, 22:00
@Petra0312

Du verstehst aber schon, was "exakter Wortlaut des Testaments" bedeutet?

0