Testament Pflichtteil Erbrecht Anfechtbarkeit

1 Antwort

Du schreibst sehr viel zu den Umständen, aber wenig zum Testament.

Die Frage ist, liegt ein sachlicher Anfechtungsgrund vor?

Dein Pflichtteil ist nur in sehr weniger Fällen zu verweigern (trachten nach dem Leben des Erblassers, im Stich gelassen in der Not, ehrloser Lebenswandel). Wenn das nicht vorlag, wovon ich ausgehe, ist der Pflichtteil einklagbar ohne Rücksicht darauf wie klar, oder unklar der Erblasser im Moment der Testamentsaufstellung war.

Ein Notar ist kein Medizier, aber er ist mit Sicherheit ein Mensch mit Lebenserfahrung. In den Fällen der Beurkundung eines Testaments, wird er ein Gespräch mit dem Klienten führen, aus dem er dann ableitet, ob er hineinschreiben kann, "der Erblasser ist im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte."

Daher wird es nicht leicht werden das Testament über den Pflichtteilanspruch hinaus anzufechten. man wird klagen müssen und dabei Mediziner finden für ein entsprechendes Gutachten, oder der behandelde Arzt muss seine Therapie beschreiben und sagen in welchem Zustand sein Patient bei der Medikation vermutlich war.

Wie gesagt, Pflichtteil kein Problem. Testament generell auf Gültigkeit anfechten, nicht ganz einfach.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.