Zuverlässigkeitsprüfung §7 LuftSiG trotz lfd. BtmG-Ermittlungsverfahren?

1 Antwort

BTM-Konsum kann immer als Gefahr für den Luftverkehr eingestuft werden.

Ich gehe davon aus, dass das Einstellungsverfahren bis zum Abschluss der Ermittlungen zurückgestellt wird. Du kannst natürlich gerne (am besten über deinen Anwalt) eine Stellungnahme abgeben, vielleicht wird das Verfahren dann nicht als nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko eingestuft. Die Bewertung des Vorwurfs obliegt der überprüfenden Behörde.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche