Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

5 Antworten

1. Der Bruder ist schon mal gar nicht Pflichtteilsberechtigt!

2. Ich könnte mir vorstellen, dass die Mutter ihren Pflichtteil gar nicht einfordern bzw. das die Mutter vermutlich eher, sorry, versterben wird.

3. Rein vorsorglich könnte man einen notariellen Vertrag über einen Verzicht aufstellen, den die Mutter dann unterschreibt.

4. Verschenken macht nur Sinn, wenn man sich als Verschenker gleichzeitig ein lebenslanges Wohn- und Nießbrauchrecht eintragen lässt.

Das wird dann nämlich, soweit ich das als Laie beurteilen kann, vom Wert des Hause abgezogen, um die Schenkungssteuer zu berechnen.

5. Bei der Wertermittlung des Hauses gibt es aber auch noch weitere legale Möglichkeiten, den Wert des Hauses niedrig zu halten.

6. Ich würde mich dem Rat von wfwbinder anschließen wollen und mich an eurer Stelle von einem Fachmann beraten lassen! Am besten einen Steuerberater suchen, der auch als Testamentsvollstrecker arbeitet. Der sollte Fit sein und alle Tricks kennen und hat erfahrungsgemäß auch gute Verbindungen zu den entsprechenden Abteilungen beim FA!

Bei mir war dieser Steuerberater/Testamentsvollstrecker, auch wenn ich mich zuerst über diese unnötigen Kosten, in diesem Fall 110.000 Euro, geärgert hatte, Gold wert!! Das was er uns an zusätzlichen Erbschaftssteuern erspart hat, war mehr als dreimal so hoch als seine Kosten!

Viel Erfolg. 🍀🍀🍀

Reisi09 
Fragesteller
 13.05.2023, 09:20

Guten Morgen,

Punkt 1 - überrascht mich nun, muss ich wohl doch nochmal genauer lesen, dachte er erhält somit einen Pflichtteil. Könnte man sowas ansonsten über ein normales Berliner Testament machen?

Punkt 2 - denken wir auch, aber ich bin ehrlich. Sie ist unser zweites Kind (und letztes), welches wir nun beerdigt haben. Meine Frau frisst es auf, ich weiß auch nicht mehr weiter. Meine Mutter ist zwar 93; doch wie heißt es "Das Böse ruht nie". Wenn nicht er nach uns schauen würde, wüssten wir gar nicht mehr weiter.

Punkt 4 - klar dieses Recht würden wir uns einräumen, aber wissen auch, dass es bei ihm nicht notwendig wäre.

Haben Sie einen Tippfehler gemacht; Beratungskosten von 110.000€ (hundertzehntausend)????

Aber vielen vielen Dank für Ihre Antworten!

0
Alarm67  13.05.2023, 09:31
@Reisi09

Nein, kein Tippfehler!

Per Testament wurde ein fester Prozentsatz für den Testamentsvollstrecker festgelegt.

Und hier ging es um eine weit höhere Summe als die von dir genannten 400.000 Euro.

1

Was passiert denn, wenn Ihr oder einer von Euch ins Pflegeheim müsste? Wie würdet Ihr das finanzieren, nachdem Ihr Euer Vermögen verschenkt habt?

Falls das Sozialamt einspringen müsste, wären Schenkungen der letzten 10 Jahre rückabzuwickeln.

Oder was passiert, wenn Ihr lieber aus dem grossen Haus in eine kleinere Wohnung umziehen wollt, vielleicht ist nur noch einer da und dem ist das Haus zu gross und aufwendig. Dann würde er vielleicht das Haus verkaufen, sich irgendwo einmieten und monatelang auf Kreuzfahrt gehen wollen...

Man sollte also nicht nur ans Erben denken, sondern auch an das eigene, verbleibende Leben.

Reisi09 
Fragesteller
 14.05.2023, 10:19

Andri, in aller Ehren... wir hatten 2 Kinder und haben beide Kinder verloren, eines mit 23 und nun sie mit 35. Unser verbleibendes Leben ist uns nicht gerade mehr wichtig.

Von dem Thema Schenkung sind wir inzwischen glaub ich auch abgekommen, wegen den Hürden welche im Nachhinein entstehen können. Die Sache mit dem "Verkauf" an ihn, scheint eine sinnige Lösung zu sein.

0

Schenken wird steuerlich sehr teuer.

Allerdings fehlen für eine genaue Analyse dort die Zahlen.

Um z. B. den Wert eines Wohnrechts zu berechnen, müsste man die Nettokaltmiete kennen, die das Haus erbringen würde und das Alter von Dir udn Deiner Ehefrau.

Damit könnt eman den Wert der Schenkung ermitteln.

Der Kauf wäre von solchen Werten unabhängig und wäre sogar Grunderwerbsteuerfrei, denn den Ehegatten der Abkömmlinge in grader Linie steht die gleiche Grunderwerbsteuerfeiheit zu.

Wendet euch an einen Berufskollegen von mir, der sollte bei entsprechender Kreativität eine Lösung finden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Reisi09 
Fragesteller
 13.05.2023, 09:23

Guten Morgen,

schätzungsweise würde man hier im Umfeld ggf für das Alter des Hauses ca. 1200€ Kaltmiete zahlen, ist eben deutlich älter, aber dennoch alles sehr gepflegt. Ich werde dieses Jahr 70 und meine Frau 69.

Berufskollegen von Ihnen heißt einen guten Steuerberater wenn ich das Profil richtig deuten kann?

Vielen Dank für Ihren Input. Ich wünsche ein schönes Wochenende!

0
wfwbinder  13.05.2023, 14:14
@Reisi09

Richtig Steuerberater seit 1979.

Die Ehefrau, da jünger hat den höheren Vervielfältiger 11,482. Also 1.200,- * 12 = 14.400,- * 11,482,- = 165.340,- Euro wäre der Gegenwartswert des lebenslänglichen Wohnrechts.

Wenn nun der Schwiegersohn keine 234.660,- Euro auf dem Sparkonto hat, sondern eine Finanzierung bräuchte, könnte man mit der Bank einen "Deal" machen. Die prüfen seine Bonität für eine Finanzierung. Dann nehmt Ihr ein Darlehen auf über einen Betrag von z. B. 150.000,- Euro.

Dann verkauft Ihr gegen Übernahme des Darlehns und gegen das Wohnrecht das Haus. Dabei wird im Vertrag auf einige Mängel hingewiesen, oder auf das Risiko, eines baldigen Heizungsaustausches nach neuen Regeln und der Wert wird deshalb mit 350.000,- angegeben. Abzüglich Wohnrecht und Schuldübernahme bleibt eine "Zuwendung" also Schenkung von ca. 35.000,-.

20.000,- der Schenkung sind steuerfrei also 15.000,- Schenkung und 4.500,- als "Zuckerl" für das Finanzamt.

Ihr müsst dann nur die 150.000,- "verleben" (oder gelegentlich mal was rüberschieben).

Das war jetzt natürlich kein Ernstgemeinter Tipp, denn das wäre Steuervermeidung in Reinkultur und das darf ein seriöser Steuerberater nciht empfehlen, auch wenn es praktisch nicht nachweisbar ist.

2
Reisi09 
Fragesteller
 15.05.2023, 07:12
@wfwbinder

Guten Morgen,

vielen vielen Dank für dieses Beispiel. Gibt es auch eine Idee ohne eine Finanzierung? Die beiden hätten im Dezember diesen Jahres ihren Baubeginn gehabt, er kam nun durch die Umstände aus dem Bauträgervertrag und auch die Bank war froh, dass er aus dem Vertrag wollte. Aber durch die Umstände ist ein Barvermögen bei ihm von circa.180.000€ (plus Bauplatz, dieser bleibt aber wohl unberührt).

0
wfwbinder  15.05.2023, 07:44
@Reisi09

Gut, mit einem solchen Barvermögen hatte ich nciht gerechnet.

Also einfach das Beispiel und ohne Finanzierung, aber dafür mit dem vorhandenem Geld.

1

Wie sieht es aus bei einem Verkauf mit eingetragenem lebenslangen Nutzniessungsrecht für dich und deine Ehefrau aus? Da bei einem Nutzniessungsrecht auch Miet-Einnahmen von Dritten dir und deiner Frau gehören ist das die bessere Variante? Ihr beide wisst nicht, ob ihr einmal eine Haushalthilfe im Haus wohnen lassen möchtet, weil ihr älter werdet und vielleicht eines Tages nicht mehr alles selbst erledigen könnt.

Beim lebenslangen Nutzniessungsrecht kann der Schwiegersohn nicht behaupten, nur du und deine Frau haben ein Wohnrecht. Das finde ich wichtig, sonst gibt es Streit, wenn der Schwiegersohn Mieteinnahmen von einer Haushalthilfe fordert.

Da ich in der Schweiz wohne, kenne ich das deutsche Recht nicht so gut. Bei uns ist jedenfalls ein lebenslanges Nutzniessungsrecht mehr Wert als ein Wohnrecht und bei den Steruen bleibt alles gleich, der Nutzniesser versteuert. In Deutschland spielt das weniger eine Rolle, da ihr weder Eigenmietwert noch Vermögenssteuer für ein Haus versteuern müsst. Ich würde die Nutzniessungsart auch noch abklären. Vielleicht hat dann das Haus noch weniger Wert und ihr könnt es günstiger dem Schwiegersohn verkaufen.

Reisi09 
Fragesteller
 15.05.2023, 07:19

Also wir legen für den Schwiegersohn die Hand ins Feuer. Er will eigentlich nichts, dass mit dem Haus ist unsere Idee. Habe dass auch mit dem Nutzniesserrecht gelesen, wäre eine Idee, aber unterm Strich kommt es nur drauf an, was die günstigste Lösung ist. Wir benötigen dabei keine Sicherheiten für uns. So wie er an der Seite über die komplette Krebszeit unserer Tochter war und wie unser Verhältnis ist; trauen wir ihm wie einem unserer Kinder.

0

Ihr könnt ihm das schenken, allerdings zahlt er wahrscheinlich viel Steuer