Einkommenssteuererklärung Anwaltskosten absetzen?
Hallo zusammen,
hab mal eine Frage zur Einkommensteuererklärung. Ich hatte Ende 2020 eine Kündigungsschutzklage und konnte die Anwaltskosten erst nicht aus eigener Tasche bezahlen. Daher habe ich mir mit Darlehensvertrag von einem Freund das Geld zinslos geliehen und nun in 2021 zurück gezahlt.
Meine Frage nun, kann ich die Anwaltskosten für die Steuererklärung 2020 absetzen, obwohl ich die aus Fremdmitteln beglichen habe oder muss ich das Darlehen in der Steuererklärung für 2021 absetzen? Oder liege ich sowieso ganz falsch??
Danke
2 Antworten
Da es sich um eine Kündigungsschutzklage handelt, stellen die Aufwendungen Werbungskosten dar.
Du kannst die Aufwendungen nur im Jahr der Zahlung, also 2020 geltend machen. Dass Du dafür ein Darlehen verwendet hast, ist unerheblich. Die Darlehenstilgung in 2021 führt zu keinen Werbungskosten.
Das sind Werbungskosten bei Bezahlung der Rechnung, nicht des Darlehens.