Einkommenssteuererklärung Anwaltskosten absetzen?

2 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Da es sich um eine Kündigungsschutzklage handelt, stellen die Aufwendungen Werbungskosten dar.

Du kannst die Aufwendungen nur im Jahr der Zahlung, also 2020 geltend machen. Dass Du dafür ein Darlehen verwendet hast, ist unerheblich. Die Darlehenstilgung in 2021 führt zu keinen Werbungskosten.

Das sind Werbungskosten bei Bezahlung der Rechnung, nicht des Darlehens.