Zählt mein Minijob-Einkommen zum Grundfreibetrag?

2 Antworten

Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden !

Grundfreibetrag heißt ganz einfach, dass das Einkommen bis zu dieser Höhe nicht versteuert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag( Existenzminimum)

Verdienen kannst du mehr, es lebt sich dann sorgloser  !   ;-)) 

Die Einkommensgrenze während Studium oder Ausbildung wurde schon vor geraumer Zeit aufgehoben.

Man unterscheidet nur noch zwischen schädlichem und unschädlichem Einkommen. Zum letzteren gehört Dein Minijob und auch der Ferienjob.

Um zu verstehen was ich meine, solltest Du Dir folgenden Link durchlesen_

http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

dankesehr, aber die Aussagen auf der Website gelten für Kinder in betrieblicher Ausbildung und Studium, nicht aber für Kinder in schulischer Ausbildung(Ich besuche die Fachoberschule=Berufsschule). Sieht es bei schulischer Ausbildung gleich aus?

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@larniem

Ja, egal welche Ausbildung Du gerade machst. Du musst entweder arbeitsuchend oder eben in der Ausbildung - und unter 25 Jahren sein.

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