Zählt mein Minijob-Einkommen zum Grundfreibetrag?
Ich würde gern wissen, ob mein bisher verdientes Einkommen aus meinem Minijob zum Grundfreibetrag zählt!
Und zwar habe ich dieses Jahr vom Januar bis Ende Mai im Rahmen meiner Schulausbildung (Fachoberschule) ein Praktikum verrichtet und ein monatliches Gehalt i.H.v. 300€ pro Monat bekommen. Der Vertrag dort läuft am 31. Mai aus. Auf den Lohnabrechnungen wird das Praktikum verständlicherweise als geringfügige Beschäftigung bezeichnet; Das Feld "Steuerklasse" ist frei, d.h. es wurde wohl pauschal vom AG versteuert (habe ich das richtig augefasst?).
Was genau zum Grundfreibetrag gehört, habe ich nicht ganz verstanden. Lediglich, dass der Grundfreibetrag für 2016 bei €8.652,00 liegt. Für mich wäre relevant, ob mein Einkommen vom Minijob (also 5x 300€ = 1200€) auch dazu zählt, und ich für das laufende Jahr demnach "nur" noch €7.152,00 verdienen dürfte? Ich möchte nämlich einen Ferienjob ausüben und würde dort etwa 7000€ verdienen, möchte aber nicht riskieren, dass meine Mutter kein Kindergeld bekommt, nur weil ich mehr als €8.652,00 verdient habe.
2 Antworten
Ich glaube du hast da etwas falsch verstanden !
Grundfreibetrag heißt ganz einfach, dass das Einkommen bis zu dieser Höhe nicht versteuert wird. Jeder Einkommensteuerpflichtige hat Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag( Existenzminimum)
Verdienen kannst du mehr, es lebt sich dann sorgloser ! ;-))
Die Einkommensgrenze während Studium oder Ausbildung wurde schon vor geraumer Zeit aufgehoben.
Man unterscheidet nur noch zwischen schädlichem und unschädlichem Einkommen. Zum letzteren gehört Dein Minijob und auch der Ferienjob.
Um zu verstehen was ich meine, solltest Du Dir folgenden Link durchlesen_
dankesehr, aber die Aussagen auf der Website gelten für Kinder in betrieblicher Ausbildung und Studium, nicht aber für Kinder in schulischer Ausbildung(Ich besuche die Fachoberschule=Berufsschule). Sieht es bei schulischer Ausbildung gleich aus?