Eine Eigentümerin hat einen Balkon, der mit Glas überdacht ist, muss sie den Balkon selbst reinigen oder wer übernimmt die Reinigungskosten?

3 Antworten

Wer sollte das denn sonst machen? Wie es auf ihrem Balkon aussieht, ist doch wohl ihre Sache?

Das kommt darauf an, wie die Balkonüberdachung entstanden ist.

Hat die Eigentümerin die mit Genehmigung der übrigen Eigentümer errichtet, und wurden keine Auflagen festgelegt, bleibt die Reinigung an der WEG hängen, da die Überdachung als Gebäudebestandteil Eigentum der WEG geworden ist.

Ist die Überdachung bereits mit dem Gebäude gebaut worden, gilt dasselbe.

Nur, wenn die Genehmigung daran gebunden wurde, dass Wartung und Reinigung von der Sondereigentümerin zu tragen sind, muss die dies auch tun.

Sie darf die Kosten der Reinigung nicht auf die Mieter umlegen - wenn es dass ist was Du wissen wolltest.

Dankeschön!

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