Versichert, trotz Schule schwänzen (Ski Urlaub)?

4 Antworten

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht für Schüler in der Schule, sowie auf direktem Schul- oder Heimweg.

Liegt hier alles nicht vor, leistungspflichtig im Schadenfall wäre also nur eine private Unfallversicherung, wenn abgeschlossen.

Bei Fremdschäden, die hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht.

Behandlungskosten trägt die Krankenkasse/Krankenversicherung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Die Frage, ob eine Pflicht zur Präsenz in der Schule oder an einem Arbeitsplatz verletzt wird, berührt nicht die Frage nach der Kostenerstattung von Versicherungen wie

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung

Es gibt jedoch ggf. Ausschlüsse bei solchen Versicherungen für Leistungsfälle

  • beim Begehen einer vorsätzlichen Straftat
  • aufgrund hohem Alkohol- oder Drogenkonsum
  • in Gebieten mit kriegerischen Auseinandersetzungen

Der Skiausflug zählt wohl zu keinem dieser Fälle.

Und was hat die Krankenversicherung bzw. die private Unfallversicherung mit einem Schulbesuch überhaupt zu tun?!?!

Wenn ich nicht mit dem Auto fahre bin ich dann versichert, wenn ich einen Unfall verursache?

Mag sein, aber jedenfalls nicht mit der Versicherung fürs Auto.

Das gilt auch für die Schule!