Gilt die Einbauküche als wohnwirtschaftliche Maßnahme? Kann man Geld dafür abrufen?

2 Antworten

  Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren. Kann man die Quittung dann bei der Bank einreichen und bekommt das Geld zurück? Die Kostenaufstellung der Materialien sind in der Rechnung mit drin.

Man kann das Geld für die Materialien auch an den Handwerker überweisen. Der zahlt bei einem seriösen Baustoffhandel auch per Überweisung, oder Karte.

 Ist auch jetzt die Einbauküche mit drin; sprich wird die Rechnung auch übernommen? 

Ja, wenn auf das Gebäude zugeschnitten, also echte Einbauküche.

https://www.drbsk.de/fileadmin/Redaktion/Download-Dateien/Wowi/Wohnwirtschaftliche_Verwendung.pdf

Murje 
Fragesteller
 15.07.2017, 10:45

Erst mal Danke für die prompte Antwort. Auf das Gebäude zugeschnitten heisst also eine nach Wünschen geplante Küche, die dann nach genauem Maß eingebaut wird?

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wfwbinder  15.07.2017, 13:54
@Murje

Also das muss bestimmt keine millimetergenaue Küche von Poggenpohl sein.

Eine Einbauküche mit Planung von der IKEA-Fachabteilung tut es bestimmt auch. 

Die Küchen der Wohnungbaugesellschaften werden ja auch mitfinanziert und die sind auch keine Millimeterarbeit.

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Einbauküche und -schränke gehören zur wohnwirtschaftlichen Nutzung des Bauspardarlehns. Siehe u.a. bei Bausparkasse Mainz (BKM)

https://www.bkm.de/fileadmin/Bausparen/PDF-Bausparen/Verwendungsmoeglichkeiten_des_Bauspardarlehens.pdf

Handwerker schreibt Rechnung, will aber bestimmte Summe x um Materialien zu beschaffen. Man bezahlt diese Summe in bar und lässt sich diese vom Handwerker quittieren.

"um Materialien zu beschaffen": Dafür könnte der Handwerker problemlos eine Abschlagsrechnung schreiben (deren Betrag dann von Dir überwiesen wird) und nach Einbau eine ordnungsgemäße Rechnung, bei der dann der Abschlagsbetrag verrechnet wird. Das Geld gibt es bei Rechnungsnachweis zurück.

Eine Quittung enthält keinen Leistungsnachweis, sondern nur einen Betragerhalt. Das reicht sicherlich nicht für die Bank. Für Dich und das Finanzamt reicht die Quittung auch nicht!