Eigenbedarf für Stiefmutter?

3 Antworten

Das ist ziemlich unklar formuliert. So, wie ich es auf den ersten Blick verstehe, stellt es sich so dar:

In § 573 BGB steht:

"Der Vermieter kann nur kündigen, wenn (...)

2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (...)"

Die Stiefmutter der Mieterin gehört wohl eher nicht zu diesem Personenkreis.

Oder meinst Du DEINE Stiefmutter?

Norbert64354 
Fragesteller
 03.07.2023, 13:02

Ich meine natürlich meine Stiefmutter. Sie ist mitlerweile nicht mehr so fit, möchte ihr Haus verkaufen und in eine Wohnung bei mir ziehen.

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Norbert64354 
Fragesteller
 03.07.2023, 13:09

Habe verschiedene Aussagen gefunden, mal heißt es es würde gehen, mal wieder nicht. Es wäre gut ein Urteil zu finden in dem steht das es geht. Was wenn ich der Mieterin nun wegen Eigenbedarf für die Stiefmutter kündige und der Anwalt der Mieterin sagt das ist nicht rechtens.

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Eifelia  03.07.2023, 16:24
@Norbert64354

So ein Urteil würde dir allerdings nicht viel nützen, denn das wäre eine Einzelfallentscheidung, die bei Dir durchaus anders ausfallen könnte.

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Norbert64354 
Fragesteller
 03.07.2023, 13:11

Ein Anwalt von Haus und Grund war sich auch nicht wirklich sicher. Er meinte das hätte er auch noch nicht gehabt.

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Ja es gibt Urteile dazu, die aber unterschiedlich ausgefallen sind. Zulässig ist die Eigenbedarfskündigung schon, es ist aber umstritten, ob dafür der Nachweis einer besonders engen sozialen Bindung zum Vermieter erbracht werden muss.

http://www.mietrecht.org/eigenbedarf/eigenbedarfskuendigung/#4

Norbert64354 
Fragesteller
 03.07.2023, 16:34

Wie kann man die enge soziale Bindung nachweisen. Was braucht man dafür.

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Norbert64354 
Fragesteller
 03.07.2023, 16:37

Wir verstehen uns sehr gut. Ich helfe ihr seit dem Tod meines Vaters bei allem was sie nicht alleine hin bekommt. Bin öfter bei ihr wenn es was zu machen gibt.

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orgel  03.07.2023, 16:59
@Norbert64354
Wie kann man die enge soziale Bindung nachweisen. Was braucht man dafür.

Da kann

Ich helfe ihr seit dem Tod meines Vaters bei allem was sie nicht alleine hin bekommt. Bin öfter bei ihr wenn es was zu machen gibt.

durchaus ein Anhaltspunkt für sein. Letztendlich würde das ein Gericht entscheiden müssen, wenn der Mieter das für nicht ausreichend halten sollte. bzw. die Kündigung nicht akzeptieren will...

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Eigenbedarfskündigungen sind rechtlich meist angreifbar, wenn sie nicht korrekt verfasst sind. Ich kann daher nur dazu raten, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen. Kostet zwar Geld, funktioniert dann aber in der Regel.