Trotz Eidesstattlicher Erklärung ,kann ich Elterngeld beantragen?

1 Antwort

Das Mindestelterngeld von 300 Euro bekommt er auf jeden Fall.

Wenn die Ehefrau nur ein klienes Geschäft hat, dann kann eventuell ein Anspruch auf ALG II bestehen. Die Beiden haben einen Anspruch von ca. 850 Euro plus warmmiete (wenn die angemessen ist).