Erbrecht?

4 Antworten

Lassen wir den Schmus mit Familienstreit, der Oma usw. weg und konzentrieren wir uns auf den Erbfall.

  1. Die Mutter ist gestorben und Erben waren (bei gesetzlicher Erbfolge) der Ehemann udn der Sohn zu je 1/2. Also wenn der Mutter das Haus allein gehörte hat nun der frühere Ehemann 1/2 udn der Sohn 1/2. Gehörte es den Eheleuten gemeinsam, hat der damalige Ehemann 3/4 udn dem Sohn 1/4. (diese Informationen wären wichtig, das Theater mit Oma udn Auszuf usw. istb für das Erbe völlig belangelos.
  2. Wenn nun der damalige Ehemann, der jetzt Dein Stiefvater ist, stirbt, wird seine jetzige Ehefrau 1/2 von dem Erben, was er hat. die andere Hälfte wird an seinen leiblichen Sohn gehen, wenn er Dich nicht adoptiert hat, oder zu gleichen Teilen an Dich und den leiblichen Sohn, wenn er Dich adoptiert hat.
  3. Daran kann er etwas ändern, wenn er ein Testament macht. Trotzdem wird der leibliche Sohn immer einen Pflichtteil bekommen.
  4. An dem Teil, der dem Sohn schon gehört, wird sich nichts ändern, der bleibt dem auf jeden Fall.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Gehört das Haus nur dem Sohn? Dann gibt es nichts zu erben. Hat der Vater weiterhin Teile davon, werden die gem. Erbfolge, also auch an die Ehefrau, vererbt. Die Stiefkinder gehen jedoch leer aus, außer sie wurden adoptiert.

Was soll das denn bedeuten, er wurde ins Grundbuch eingetragen? Als Miteigentümer, zu einem Bruchteil weil er beispielsweise einen Anteil von der Mutter geerbt hat? Dann gehört ihm dieser Bruchteil und der nur Rest gehört zum väterlichen Nachlass und wird vererbt. Ohne Testament erbt er dann vom Rest die Hälfte und die Ehefrau die andere Hälfte vom Rest.

Wenn die Ehefrau per Testament Alleinerbin ist, hat er einen Pflichtteilsanspruch.

Die genannten Zahlungen waren vermutlich eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung seines Anteils, das berührt ja nicht die Eigentumsverhältnisse.

Falls er aber als alleiniger Eigentümer eingetragen ist, gehört ihm ja bereits das ganze Haus, da wird dann nichts mehr vererbt.

"Der Sohn von meinen Stisfvater wurde früher ins Grundbuch eingetragen."

Heißt genau was - er ist der alleinige Eigentümer des Hauses? Dann hat der Stiefvater kein Haus mehr, welches er vererben könnte. Eventuell hat er ein Wohnrecht (dann wäre die Frage, auf wen genau und welchen Zeitraum sich das Eohnrecht erstreckt) oder sein Sohn hat ihm und seiner neuen Familie das Haus zur Nutzung überlassen - das könnte dann jederzeit, auch zu Lebzeiten Deines Stiefvaters, beendet werden.