Angenommen man erbt das Haus seiner Eltern, geht das dann in die Zugewinngemeinschaft ein?
Hallo zusammen,
angenommen, man erbt das Haus mit Grundstück der Eltern nach deren Tod. Geht das Haus dann automatisch in die Zugewinngemeinschaft einer Ehe mit ein oder gehört es dann nur dem Erben? Falls es mit eingeht, kann man dann nur für das Haus eine sogenannte Gütertrennung beantragen, alles andere aber zusammen belassen? Oder gibt es andere Möglichkeiten, dies zu veranlassen? Vielen Dank für Eure Hilfe.
2 Antworten

@Matrix ist mit seiner Antwort seh schön ausführlich.
Die Kurzversion: Alle Erbschaften innerhalb der Ehe gehören zum Anfangsvermögen des Ehegatten, der geerbt hat. D. H. der andere Ehegatte hat nur einen Anteil (als Wertausgleich) zu bekommen, wenn die Immobilie einen Wert zuwachs hat. Aber es besteht kein Anspruch auf die Immobilie.

Soweit ich das beruteilen kann, wenn das Haus verkauft werden würde, dann würde der Verkauf des Hauses in die Zugewinngemeinschaft einfliessen. - Ich würde in jedem Falle zu einer Gütertrennung raten, schon von anfang an ist das nie verkehrt.