Hat die Stiefmutter ein Recht auf das Erbe von Erbe???

3 Antworten

Nein, das seid ihr nicht. Es wird auch das vererbt, was beim Aufsetzen des Testaments noch nicht dem Erblasser gehört (gilt auch für Schulden). Allerdings können die Kinder (also dein Bruder und du) den Pflichtteil fordern. Wenn deine Stiefmutter stirbt, erbt ihr beide nämlich nichts, da ihr ja nicht mit ihr verwand seid.

Dein Vater kann dich nicht völlig vom Erbe ausschließen, dir steht mindestens ein Pflichtanteil zu. Genauso wie deinem Bruder. Dein Vater kann sehr wohl das Haus vererben. Alles was letztlich ihm gehört macht sein Erbe aus, ob zum Zeitpunkt des des Verfassens das Haus schon in seinem besitz war oder ob es nur absehbar war, dass es ihm bald gehören wird macht keinen Unterschied.

Soweit Du mitteilst, dass Euer Vater "...noch nicht Eigentümer des Hauses...(war)" ist dies nicht richtig. Nach § 1922 BGB erfolgt im Falle des Todes einer Person eine Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben (auch wenn dies dem Erben noch nicht bekannt ist, da er vom Testament keine Ahnung hatte); das bedeutet, dass im Falle des Todes der Eltern Deines Vaters Dein/Euer Vater sofort Eigentümer des Hauses geworden ist. Das Grundbuch wird im Falle eines Eigentumsüberganges infolge Erbfolge nur berichtigt. Somit konnte Euer Vater das Haus an seine zweite Frau durchaus wirksam vererben. Ihr als Kinder könnt nun den Pflichtteil geltend machen (Dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles; der Pflichteilsanspruch beträgt für beide Kinder je ein Achtel). So sehe ich das; meine Antwort stellt keine Rechtsberatung dar, dazu bin ich nicht befugt, sondern nur meine Meinung.