Erbe ausschlagen, wenn ein Elternteil noch lebt?
Hallo
Meine Eltern haben ein Haus. Vor kurzen ist meine Mutter verstorben. Sollen wir das Erbe ausschlagen? Mein Vater lebt ja noch und wäre dann alleinerbe. Gilt dies dann auch nach dem Tod meines Vaters? Oder muss dann wieder das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden?
Vielen Dank für Antwort
3 Antworten
Vorausgesetzt dass deine Eltern kein Berliner Testament gemacht haben und beide Eltern Eigentümer waren, dann würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Vom hälftigen Anteil der Mutter bekommt der Vater 50% und die Kinder zusammen anteilsmäßig die andern 50%. Der Vater hätte dann also 75% und die Kinder teilen sich 25%. Schlagt ihr das Erbe aus und der Vater nimmt es an, würde er Alleineigentümer werden. Stirbt dann der Vater, tritt ein neuer Erbschaftsfall ein, wo die Kinder dann wieder zu gleichen Teilen erben, dann wieder annehmen, oder ausschlagen können.
Den Anteil der Mutter kann man sofort erben oder ausschlagen, wenn kein Berliner Testament vorliegt. Der des Vaters bleibt so wie es war und wird später geerbt oder ausgeschlagen.
Wozu eine Erbausschlagung - ist die Mutter überschuldet .... oder was?
Ansonsten stellt sich max. die Frage nach dem Immobilienwert. Ihr braucht doch sonst erst inmal nur auf die Auszahlung des Erbes verzichten.
Also auf dem Haus sind noch Schulden. Wir haben halt jetzt den Brief bekommen vom Nachlassgericht obwohl mein Vater ja noch lebt. Deswegen diese Frage.