Tante verstorben wielange zeit erbe auszuschlagen

2 Antworten

Ich zitiere § 1944 (2) BGB: " Die Frist (Anm.: Ausschlagungsfrist) beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt. Ist der Erbe durch Verfügung von Todeswegen berufen, beginnt die Frist nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todeswegen durch das Nachlassgericht...."

Gleichgültig ist es, ob die Kenntnis aus privater oder amtlicher Quelle (Nachlassgericht) stammt.