Darf der Vermieter Nebenkosten und Miete innerhalb 3 Monate erhöhen?

6 Antworten

nö, das passt schon. AnK wurden erhöht, das passt. 20% für 3 Jahre sind Zuviel. Und zwar eindeutig Zuviel. Selbst wenn man die aktuelle Inflation zu Grunde legt und tatsächlich vor genau 3 Jahre. Zuletzt erhöht hat sind mehr als 15% nicht drinnen.

Von einer Erhöhung der NK hat der Vermieter doch NICHTS!

Das dient lediglich dazu, um die Mieter vor hohen Nachzahlungen zu schützen.

Und das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun!!!

Die Erhöhung der "Grundmiete" hat nichts mit der verbrauchsrelevanten Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung zu tun.

Ergo kann der Vermieter jetzt auch eine Erhöhung der Grundmiete vornehmen - soweit die entsprechende letzte Mieterhöhung mindesten 3 Jahre zurückliegt - und auch der Mietspiegel eine derartige Erhöhung zulässt.

nein 12 Monate, sofern er bei der letzten Erhöhung die 20% nicht ausgeschöpft hat.

Die Miete kann alle 12 Monate+3 Monate Vorankündigung erhöht werden, insgesamt aber nicht mehr als 20% über 3 Jahre.

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Nebenkosten und Miete sind getrennt zu betrachten.

Die Erhöhung der NK Vorauszahlung dient ja erstmal zu deinem Schutz, nämlich vor einer immensen Nachzahlung.

Mit welcher Begründung wurde denn die Miete um 20% erhöht? Hier lohnt es sich ggf genauer hinzuschauen ob du Begründung rechtens ist.

Die Grundmiete kann innerhalb von 3 Jahren je nach Gemeinde zwischen 15 und 20% angehoben werden. Eine Mieterhöhung kann dabei alle 12 Monate mit 3 Monate Vorankündigung erfolgen, also technisch gesehen alle 15 Monate. Dabei sind als Begründung örtliche Vergleichsmieten oder der Mietspiegel zulässig, die neue Miete darf nicht über dem Mietspiegel liegen.

Die Nebenkosten können jährlich mit der Nebenkostenabrechnung angepasst werden. Eine weitere Anpassung ist nur mit Zustimmung des Mieters möglich, dieser sollte sich aber überlegen, ob er jetzt lieber in kleinen Raten die Nebenkosten zahlt oder nächstes Jahr mit der Nebenkosten-Abrechnung eine riesige Nachzahlung leisten will muss und kann.