Darf ein Vermieter während der noch laufenden Kündigungsfrist renovieren?

4 Antworten

Renovieren kann er dann ja gerne ab dem 1.12.

Du bist nicht verpflichtet, ihm die Wohnung vor Mietende zu übergeben und er ist nicht verpflichtet, Dich vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen.

Vielleicht könnt Ihr Euch einen Kompromiss einigen, Übergabe und Beendigung des Mietvertrages zu Mitte November, sodass Du eine halbe Miete zahlst und er auf die andere Hälfte verzichtet.

weigert sich einen Nachmieter zu suchen der bereits zum 31.10 einziehen könnte.

muss er nicht ...... darf er so handhaben......

Jetzt will mein Vermieter wenn alles draußen ist erstmal renovieren

darf er ......nur dann aber auch nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist - sprich er bekommt dann auch erst am 30.11. - "spätnachmittags" - die Wohnungsschlüssel.

( "Vorsicht" ) vereinbare sicherheitshalber eine Vorabbesichtigung Ende Oktober.

Wenn du es erlaubst!

Wenn der Vermieter vor dem 30.11. in die Whg. will, soll er mit dir einen Aufhebungsvertrag machen und ab dem Zeitpunkt bist du nicht mehr Mieter der Whg.und zahlst keine Miete für den Zeitraum sowie NK.

Will der Vermieter das nicht, kann er ab dem 1.12. anfangen zu renovieren.

Richtigerweise muss dein VM weder deinen Nachmieter noch eine vorfristige Aufhebung deines Mietvertrages akzeptieren, nur weil du bereits am 15. bzw. 20.10. umziehen und doppelte Mietzahlungen bis zum Ende deiner ordentlichen Kündigungsfrist sparen möchtest.

Und seine Renovierungspläne gehen dich schon mal garnichts an.

G imager761