nach auszug streichen, trotz Übernahme durch den Nachmieter?
ich bin fristgerecht ausgezogen, habe aber die Wände,trotz Klausel im Mietvertrag nicht gestrichen, da der Nachmieter dies übernehmen will. Das habe ich mit dem Nachmieter mündlich vereinbart. Dem Vermieter ist das bekannt. Nun zieht der Nachmieter nicht ein und ich soll jetzt die Wände nachträglich streichen. Wie ist die Rechtslage?
3 Antworten
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt zwar Verträge zu Gunsten Dritter, nicht aber Verträge zu Lasten Dritter. Wenn Du mit Nachmietern etwas vereinbarst, geht das den Vermieter nichts an. Sofern Du wirksam vertraglich zur Renovierung verpflichtet bist, stehst Du und nur Du allein in der Ausführungspflicht.
Leider hast Du nichts schriftlich und eine Wohnungsübergabe hat noch nicht stattgefunden.In dem Moment zählt die mündl.Vereinbarung leider garnichts.Wenn der Vermieter darauf besteht,wirst du wohl oder übel streichen müssen.
Das habe ich mit dem Nachmieter mündlich vereinbart.
Eben und nicht dem Vermieter. Oder hat Dich der Vermieter diesbezüglich aus der Schönheitsreparaturenverpflichtung irgendwie entlassen?
Hatte der Nachmieter schon einen Mietvertrag mit Deinem Vermieter abgeschlossen? Das wäre noch eine Chance, denn dann ist Dein Mietvertrag beendet worden.