Du wirst EU Rente bekommen 10,4 % Abzug von deine Rente wirst Du hin nehmen msen. Daf muss Du zu einem Lungenfacharzt gehen und der stellt ein Gutachten er deine Krankheit fest . Da Du ja nicht schreibst was Du an deine Lunge hast kann ich Dir nur meine Sache Schildern . Ich bin schwer Herzkrank und habe COPD das heist schwer Lungenkrank . Ich bin mit 59 in EU Rente gegangen. Schwerbehinderung 100 % und Merkmale habe ich im Ausweis G - a G -B-RF. ich weiss nicht wie es bei Dir auszieht. Ich hoffe Du hast eine Rechtschutz Versicherung das ist am besten so kannst Du Dir immer einen Anwalt zu Rate ziehen . Wenn Du noch Fragen haben solltes schreibe mich einfach an. Dann gebe ich Dir meine Mail . Anschrift . Denn ich glaube das wir fast die gleiche Krankheit haben. Ich hoffe ich konnte Dir damit Helfen.

...zur Antwort

Schade das Du es nicht mit angegeben hast was Du f Buchstaben in deinem Schwerbehinderten Ausweis. Ich glaube schon das Du so eine Wohnug beziehen kannst bis 60 qm. Aber nur wenn Du ein Rollstuhl hast .Ansonsten 45 qm Ich habe auch COPD 100 % und G - GA - RF-B stehen bei mir drin im Schwerbehinderunds Ausweis. Frage am Besten am Amt nach wo Du dein Schwerbehinderten Ausweis her hast. Ich wsche Dir viel Glk. GruWerner

...zur Antwort

Dafür brauch erkeine Zustimmung vom Vermieter,er muss Ihn aber eine Info darüber geben. Ärger kann der Vermieter nicht machen deshalb.

...zur Antwort

400,00 € mehr ist nicht drin,wenn Du mehr verdienst ziehen sie Dir das von deie EU ab. Vorsicht sie können Dir auch deie EU Rente streichen will Du zuviel verdienst. MFG.Werner

...zur Antwort

Die Sache ist doch klar als Vermieter sind das deine Kosten,die Wasseruhren müssen ja auch alle 2 Jahre kontrolliert werden . Anders sieht es aus wenn der Mieter diesen Schaden verursacht hat,dann muss er es bezahlen. Meine Mieter müssen für Klein Rep. im Jahr ca.150,00 € selber tragen so steht es auch in den Mietverträgen,dieses ist auch Rechtens. Aber für 80,00 € würde ich auch kein Wind machen als Vermieter.

VLG.Werner Breuing

...zur Antwort

Hallo eine Befreiung muß Du bei deiner Krankenkasse beantragen.Ich gehe davon aus das Du dieses noch nicht gemacht hast. Ein Tip von mir nehme alle Quittungen mit von Medikamenten die Du bezahlt hast und beim Arzt die 10,00 € alle 3 Monate und reiche die an der KK mit ein wenn Du Glück hast bekommst du da was wieder. Bei mir waren das Ende des Jahres ca.435,00 € und danach habe ich meine Befreiungskarte benutzt . Ich hoffe ich konnte Dir damit etwas Helfen.Lg.Werner

...zur Antwort

Hallo sehen Sie zu das Ihr Kumpel schnell wieder auszieht.Sie werden sonst kein Geld mehr vom Amt bekommen.Sie hätten sich vorher schlau machen müssen,dieses ist seit ca.5 Jahre bekannt . Viel Glück.

Mfg.Werner

...zur Antwort

Sorry habe ich vergessen wir sind im gleichen Alter.Dieses nur zur Info.

...zur Antwort

Hallo ich glaube das die EU Rente dann auch weg ist.Wenn Sie es genau wissen wollen dann Rufen Sie Ihre Rentenkasse an.Ich bekomme auch EU Rente und muss alle 2 Jahre zur Untersuchen,der Arzt der mich damals Untersucht hat sagte es könne ja eine Besserung Eintretten.Was die anderen Vertrauensärzte aber verneinen.Ich hatte auch mal Fragen zu der EU Rente und muss echt sagen,der anruf bei der Rentenstelle hat mir sehr geholfen.Also haben Sie keine Angst wenn Sie sicher seien wollen.Mit freundlichen Grüßen Werner

...zur Antwort

Hallo da Sie das Alter von Ihrem Bekannten hier nicht angegeben haben,ist es schwer diese Antwort zu geben.Ergänzen Sie die Frage doch Bitte auch was er für Merkmale im Ausweis stehen hat ist dabei wichtig.Man könnte Pflegegeld beantragen aber bei 50 % glaube ich da nicht dran. Mfg.Werner

...zur Antwort

Hallo die Mitteilung vom letzten Jahr ist veraltet.Ab 01.01.2010 ist die Wohnungsgröße auf 50 qm erhöht worden.Also Reden wir nur noch von 7 qm mehr.Das mit der 15 qm mehr wenn man einen Rollstuhl hat,ist Ländersache. In NRW zählt diese Reglung nicht.Obwohl ich 4 Merkmale in meinen Ausweis habe G-aG-RF-B.Ich hoffe ich konnte helfen.Also wieder zum Amt,wenn es nicht anders geht mit einem Anwalt.Ich bin mir sicher das er in der Wohnung bleiben kann.Mfg.Werner Breuing

...zur Antwort

Hallo ich habe eine Beh.von 90 % mit dem Merkmal. G aG . B. und RF. Und da mein Sohn ausgezogen ist, meine Wohnung 78qm hat wäre es ja schön wenn man 15 qm Mehrbedarf bekommen würde. Ich habe Gestern mit dem Leiter des Job-Center gesprochen darüber. Das ich von meinem Arzt ein Rollater verordnet bekomme. Dieses reicht nicht für eine Mehrbelastung aus so der Leiter. Dieses sei Ländersache und jede Stadt Entscheidet darüber selber. Ich komme aus NRW. Auch wenn der Bund das Schriftlich nieder geschrieben hat,brauchen sich die Länder nicht daran halt. Also Vorsicht lieber erst am Job-Cender nachfragen. Wünsche allen viel Glück in dieser Sache.Werner

...zur Antwort