Darf der Vermieter ein Waschmaschinenverbot aussprechen?

2 Antworten

Hallo,

Wäsche waschen, per Waschmaschine gehört nun einmal zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Wenn's keine alternative Möglichkeit zum aufstellen einer Waschmaschine im Haus gibt, hätte der Vermieter euch dies vor Abschluß des Mietvertrag's auch so (denkmalgeschütztes Gebäude) mitteilen müssen.

Dieser gravierende Umstand trägt schließlich maßgeblich zur Entscheidung bei, Wohnung mieten oder nicht☝️

Wenn ihr keine Waschmaschine in der Wohnung aufstellen dürft, sollte/muss euch der Vermieter einen alternativen Raum zur Verfügung stellen, PUNKT!

Und PS:

Ich pers. wäre schon längst beim Anwalt/Mieterverein!