Wer darf bei einem Beurkundungstermin beim Notar anwesend sein?

4 Antworten

Ich denke es geht hier im Wesentlichen um Datenschutz. Da bei einem Notartermin ja die persönlichen Daten vom Käufer und Verkäufer festgestellt werden und auch bennannt werden, der Kaufpreis und andere Dinge, die nicht für jedermann bestimmt sind, würde ich nur die beiden Vertrags-Parteien zulassen. Falls dann beim Termin unangemeldet andere Personen erscheinen, würde ich das Ablehnen und ggf. den Termin platzen lassen.

Überlegt mal es ist ein Kind/Schüler anwesend, das dann den Kaufpreis ausplaudert. Belangen kann man die dafür nicht.


Anwesend sein müssen nur die im Vertrag Beteiligten, eventuell der Ehepartner der Verkäuferpartei, falls nur einer Eigentümer ist, aber der Verkauf einen wesentlichen Bestandteil des ehelichen Vermögens darstellt.

Alle anderen Personen können nut mit Zustimmung beider Parteien an der Beurkundung teilnehmen.

Der der die Musik bestellt, bestimmt die Lieder. Hier bezahlt der Käufer den Notar, also der. Aber was solls. Der Notar rasselt den Text runter, alle Unterschreiben und das wars.
Ist ja kein Kaffeeklatsch oder eine Geheimdienstaktion.

Kann natürlich sein das der Notar die "Zuschauer" an die Luft setzt, wenn Sie mitsingen wollen.

Ich gehe mal davon aus, dass außer die betroffenen Vertragsparteien nur andere Personen anwesend sein dürfen, wenn es abgesprochen ist. - Ist eigentlich logisch.