Ist für die Absetzung der Betriebskosten (betriebliche Fahrt mit privatem PKW) relevant, ob diese erstattet werden?

2 Antworten

Es ist immer zwischen Betriebskosten und Betriebserlösen zu unterscheiden. Beide haben nichts unmittelbar miteinander zu tun.

Die von Dir genannte Regelung für die pauschale Berechnung gilt nur für Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und auch nur für die Entfernung einfach, d.h. ist hier nicht relevant.

Zunächst ist festzustellen, ob der Pkw zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.

  • Wird der Privat-Pkw zu weniger als 10% dienstlich genutzt, gehört er auf jeden Fall zum Privatvermögen.
  • Wird er zwischen 10% und 50% genutzt, so hast Du die Wahl zwischen Privat- und Betriebsvermögen.
  • Wird er mehr als 50% dienstlich genutzt, so gehört das Fahrzeug zum Betriebsvermögen.

Bei Fahrzeugen im Privatvermögen ist die Nutzung eine Privateinlage. Betriebskosten werden pauschal für die gefahrene Entfernung (0,30 EUR/km) oder dem dienstlichen Anteil entsprechend prozentual von den gesamten tatsächlichen Kosten für das Fahrzeug als Betriebskosten gegen Privateinlage gebucht.

Bei Fahrzeugen im Betriebsvermögen kannst Du die tatsächlichen Kosten vollständig als Betriebsausgaben ansetzen. Für vorgenommene Privatfahrten ist eine entsprechende Korrektur per Privatentnahme vorzunehmen.

Auf der Erlösseite hast Du viele Optionen, Reisekosten einem Kunden zu berechnen, z.B.

  • Pauschal 120 EUR Aufschlag für einen Reisetag
  • Pauschal 0,40 EUR/km gefahrene Entfernung (erhöhter km-Satz)
  • Pauschal 0,30 EUR/km gefahrene Entfernung (steuerlicher Höchstsatz)
  • Pauschal 0,20 EUR/km gefahrene Entfernung (unter dem steuerlichen Höchstsatz)
  • Überhaupt nicht (wäre also im Tagessatz für die Dienstleistung enthalten)

Unabhängig davon, welche Variante Du wählst, es handelt sich einfach um Einnahmen, d.h. Regeln für den Ansatz von USt. für solche Rechnungspositionen gelten entsprechend.

Was Du Dir aus dem Geschäftskonto privat auszahlst, ist generell eine Privatentnahme.

Jetzt hast Du die Bausteine, Dein genaues Szenario nachzustellen. Beispiel:

  • 250 km gefahren: 0,30 EUR/km => 75,00 EUR Reisekosten gegen Privateinlage
  • 7 Liter Diesel/100 km Verbrauch => 17,5 l Verbrauch auf dieser Fahrt => Kosten für Auftanken 1,70 EUR/l, d.h. 29,75 EUR Privatkosten für Dich
  • Kunde zahlt nichts separat, d.h. das ist in den Tagessätzen schon enthalten
  • EUR 29,75 Privatentnahme zum Ausgleich der Tankkosten (dies unterliegt jedoch der persönlichen Einkommensteuer)
  • Es verbleiben unter dem Strich gewinnmindernd somit 45,25 EUR.
  • Du bekommst für den Tag 1.200 EUR als Vergütung für die Dienstleistung.
  • Es verbleibt damit ein Gewinnbeitrag von 1.154,75 EUR für diesen Tag, der zu versteuern ist (=> EÜR => Anlage S bzw. G => Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz).

Die Privatentnahme ist ergebnisneutral, d.h. ob Du nun eine Privatentnahme für Tankkosten vornimmst oder nicht, spielt für die tatsächliche Besteuerung im Endergebnis keine Rolle. Du sparst daher keine Steuern durch Privatentnahmen.

"Hier setze ich also 30ct/km bzw. ab dem 21. km 35ct/km von der Steuer ab."

Das mit den 35 ct ist schon mal nicht richtig - diese Regelung gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Und wenn Du Dir da was auszahlst - ob nun die Tankkosten oder 30 ct/km - ist das immer eine Privatentnahme. Die 30 ct werden gebucht und mindern den GEWINN, nicht die Steuer - die wird nur in Höhe Deines persönlichen Steuersatzes gemindert.