Kann ein Miteigentümer Renovierung verweigern und auf Hausverkauf bestehen?
Mein Onkel und ich sind Eigentümer eines Einfamilienhauses zu gleichen Teilen 50:50. Ich bewohne in diesem Haus die untere Etage, von meinem Onkel die Tochter die obere Etage, er selber wohnt nicht in diesem Haus. Er kümmert sich auch um nichts. Was an Reparaturen bisher anfiel, übernahmen es mein Partner und ich auf unsere Rechnungen. Mein Onkel bot mir schon vor ca. 3 Jahren an, seine Haushälfte abzukaufen, sobald seine Tochter ausgezogen ist. Er nannte mir damals eine Summe für seine Hälfte mit der ich einverstanden war. Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte. In der Zwischenzeit renovierte ich ¾ des Gartens, die untere Etage, die ich bewohne und diverses auf meine Rechnung. Ende dieses Jahres ist es nun soweit und seine Tochter zieht aus. Nun kam er und will für seine Hälfte 30 % mehr als angeboten, mit der Aussage die Grundstückspreise seien in der Zwischenzeit gestiegen. Ich sagte ihm, dass ich das nicht bezahlen kann und will. Jetzt will er, dass das komplette Haus verkauft wird und somit dann jeder seinen Teil bekommt. Das will ich aber nicht, da er daraus Gewinn machen würde, wegen der Wertsteigerung aufgrund meiner Renovierungen. Kann er darauf bestehen? Außerdem ist das Haus fast 60 Jahre alt und muss dringend saniert werden. Ich habe bereits das 3. Jahr Schimmel im Schlafzimmer. Er verweigert aber die Sanierung, weil er kein Geld in dieses Haus stecken möchte. Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?
1 Antwort
Leider habe ich mir das nicht schriftlich von ihm geben lassen, weil ich Vertrauen zu meiner Verwandtschaft hatte.
Das hätte Dir garnichts genutzt. Verträge -auch Vorverträge- über Immobilien sind ohne notarielle Beurkundung nichtig.
Kann er darauf bestehen?
Ich würde dem aber flink zustimmen. Der Onkel hat nämlich einen Weg, Dir Beine zu machen und dieser Weg heißt Teilungsversteigerung. Da könntest Du Dich noch so auf den Kopf stellen, diese Möglichkeit kannst Du einem Miteigentümer nicht verwehren. Der Nachteil gegenüber einem freiwilligen Verkauf kann (!) darin bestehen, dass ein wesentlich schlechterer Preis erzielt wird. Das wäre auch zu Deinem Nachteil.
Kann er das einfach so ablehnen oder ist er verpflichtet hälftig mitzuzahlen?
Er muß hälftig mitbezahlen. Wer es als Miteigentümer darauf anlegt, der kann einem das Leben richtig schwer machen. Wenn er sich stur stellt, müßt Ihr für jeden Nagel zu Gericht ziehen.
Hallo, ich habe mich kurz eingelesen und meine, der Rat von Pv59 an dich ist, Du solltest dem erhöhten Kaufpreis besser zustimmen !
Begründet hat er diesen Rat mit der Möglichkeit der Teilungsversteigerung, die der Miteigentümer dein Onkel, ansonsten gerichtlich durchsetzen könnte.
Der Nachteil gegenüber einem freiwilligen Verkauf kann (!) darin bestehen, dass ein wesentlich schlechterer Preis erzielt wird. Das wäre auch zu Deinem Nachteil.
K.
In der Versteigerung könnte auch ein höherer Preis erzielt werden. Versteigerungen sind oft unberechenbar.
Hallo Privatier59, vielen Dank für Deine schnelle Antwort! Ich verstehe deine Antwort bei Punkt 2 "Kann er darauf bestehen" nicht ganz. Zu was soll ich flink zustimmen, zu einem Verkauf des Hauses? Oder was meinst Du?