Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat?
Küchenzeile ist wegen Feuchtigkeitsschaden (Rohrbruch) teilweise unbrauchbar geworden. ---> Für die Schäden an der Küchenzeile muß der Mieter dies seiner Hausratversicherung melden. Ob nun die Gebäudeversicherung oder aber die Hausratvers. für diese Schäden aufkommt, ist oft strittig. Ist die Küchenzeile mit dem Gebäude fest verbunden. (Maßgenaue Einbauküche) kommt die Gebäudeversicherung dafür auf. Bei Küchenblöcken meist die Hausratversicherung. (Die kommt auch für andere Möbel des Mieters auf, soweit sie beschädigt sind.) Also beiden Versicherungen melden. Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat oder kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?
4 Antworten
In der Regel wird der Mieter mit der Küchenzeile auf seinem eigenen Schaden sitzen bleiben, wenn er keine Hausratversicherung besitzt. Dabei gibt es gute und günstige Hausratversicherungen bereits zum kleinen Preis: http://www.finanzcheck-24.com/hausratversicherung-vergleichen-und-viel-geld-sparen.html
Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat oder kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?
Frage 1, Alternative 1: Ja!
Frage 1, Alternative 2: Es kommt drauf an, nämlich auf das Verschulden des Vermieters.
Und im übrigen: Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Haftung des Vermieters beschränkt sich demgegenüber auf den Zeitwert.
Mein Gott althaus, bei deinen vielen Fragen und Problemen stellt sich mir die Frage, was musst Du nur für eine marode Immobilie haben ? Du hast es ja echt nicht einfach wie es scheint ! K.
na und der Schimmel ? Egal, zu beneiden bist Du jedenfalls nicht !
@ imager 761
Rohre mal mit einer Kamerafahrt
Ja ist sicherlich sehr lustig eine Kamerafahrt in einem 3/4" Rohr durchzuführen. Wohin geht dann die Fahrt?
Verkehssicherungspflicht
Richtig, die Verkehrssicherungspflicht hat den Sinn, wenn jemand das Rohr von innen besichtigt, dass er dann nicht verunglücken darf. Dann muß er ein Warnschild aufstellen mit:
Vorsicht, im Wasserrohr wird gearbeitet
Der Schimmlefleck im Schlafzimmer entstand durch unzureichendes Lüften. Der Schimmel an der Küchenzeile wegen dem vermutlichen Rohrbruch.
kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?
Richtig. Grds. kommt für die in der Mietwohnung untergebrachten Hausratgegenstände bei Leitungswasser die eigene Hausratversicherung oder eben der Mieter auf.
Allerings haftet der Vermieter für Schäden an Sachen des Mieters aufgrund einer Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten.
Inwieweit die vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.
Wären sanierungsbedürftige Rohre des Hauses bekannt und beschränkte sich der VM bislang immer auf Flickwerk oder Gottvertrauen, wäre die anzunehmen.
G imager761
Wie kommst Du auf marode Immobilie? Ein Rohrbruch kann überall vorkommen. Ich verstehe Deine Logik nicht!