Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat?

4 Antworten

Bleibt der Mieter auf seinen Schaden sitzen, wenn er keine Hausratversicherung hat oder kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?

Frage 1, Alternative 1: Ja!

Frage 1, Alternative 2: Es kommt drauf an, nämlich auf das Verschulden des Vermieters.

Und im übrigen: Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Haftung des Vermieters beschränkt sich demgegenüber auf den Zeitwert.

Mein Gott althaus, bei deinen vielen Fragen und Problemen stellt sich mir die Frage, was musst Du nur für eine marode Immobilie haben ? Du hast es ja echt nicht einfach wie es scheint ! K.

althaus 
Fragesteller
 01.09.2013, 20:50

Wie kommst Du auf marode Immobilie? Ein Rohrbruch kann überall vorkommen. Ich verstehe Deine Logik nicht!

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Gaenseliesel  01.09.2013, 21:20
@althaus

na und der Schimmel ? Egal, zu beneiden bist Du jedenfalls nicht !

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imager761  02.09.2013, 08:37
@althaus

Ein Rohrbruch kann überall vorkommen.

Muss aber nicht, wenn man sich die Rohre mal mit einer Kamerafahrt ansieht und vorbeugende Instandhaltung denn Schadensbehebung betreibt, um seiner grds. Verkehssicherungspflicht nachzukommen.

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RatsucherZYX  02.09.2013, 09:05
@imager761

@ imager 761

Rohre mal mit einer Kamerafahrt

Ja ist sicherlich sehr lustig eine Kamerafahrt in einem 3/4" Rohr durchzuführen. Wohin geht dann die Fahrt?

Verkehssicherungspflicht

Richtig, die Verkehrssicherungspflicht hat den Sinn, wenn jemand das Rohr von innen besichtigt, dass er dann nicht verunglücken darf. Dann muß er ein Warnschild aufstellen mit:

Vorsicht, im Wasserrohr wird gearbeitet

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althaus 
Fragesteller
 02.09.2013, 11:17
@Gaenseliesel

Der Schimmlefleck im Schlafzimmer entstand durch unzureichendes Lüften. Der Schimmel an der Küchenzeile wegen dem vermutlichen Rohrbruch.

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kann er den Schaden beim Vermieter einklagen? Soweit ich weiss muss der Vermieter ein Verschulden treffen, oder?

Richtig. Grds. kommt für die in der Mietwohnung untergebrachten Hausratgegenstände bei Leitungswasser die eigene Hausratversicherung oder eben der Mieter auf.

Allerings haftet der Vermieter für Schäden an Sachen des Mieters aufgrund einer Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten.

Inwieweit die vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles und kann hier nicht pauschal beantwortet werden.

Wären sanierungsbedürftige Rohre des Hauses bekannt und beschränkte sich der VM bislang immer auf Flickwerk oder Gottvertrauen, wäre die anzunehmen.

G imager761