Bin Lehrerin im Ruhestand. Habe Insolvenz angemeldet. Habe 21000€ Schulden. Wie geht es weiter?

3 Antworten

Wer hat denn zur Privatinsolvenz geraten?

Eine Lehrerin hat doch vermutlich eine Pension (wenn beamtet), oder Rente in der Größe 1.800,- bis 2.000,- netto.

Bei 1.800,- netto dürfen 466 euro gepfändet werden. Das sind 5.592,- im Jahr. die 21.000,- wären also ohne weitere Zinsen in 4 Jahren weg.

Das hätte man m. E. auf dem Verhandlungsweg ohne eine Privatinsolvenz lösen können.

Nun wird ein Treuhänder eingesetzt, der den pfändbaren Betrag bekommt und auf die Gläubiger verteilt..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Andri123  06.11.2018, 16:48

Ja, ich hab mich auch erst gewundert. Man kann die PI allerdings auf drei Jahre verkürzen, wenn man in dem Zeitraum mind. 35% und die Verfahrenskosten und den Treuhänder zahlt.

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Das Insolvenzverfahren wird jetzt vom Gericht eröffnet und wird in ein paar Monaten abgeschlossen sein. Ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Gläubiger werden ihre Forderungen anmelden. Die Forderungen werden vom Gericht geprüft, nicht titulierte Forderungen abgewiesen, titulierte Forderungen werden grundsätzlich berücksichtigt. Anschließend wird alles über 1143€ des Einkommens gepfändet und an die Gläubiger abgeführt. Wenn in den ersten 36 Monaten des Verfahrens 35 % der Forderungen der Insolvenzgläubiger sowie die Verfahrenskosten beglichen werden, kann bereits dann Restschulbefreiung erteilt werden. Falls nicht, aber die Verfahrenskosten bezahlt werden wird Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt, sonst nach 6 Jahren.

Der IV kosten 119€ pro Jahr + Auslagen. Die Gerichtskosten liegen bei ein paar hundert Euro.

Viele Gläubiger haben einen Insolvenzausfallversicherung und haben schon deshalb kein Intresse an Einigungen. Diese Versicherungen zahlen nur bei Insolvenz.

genaueres hier:https://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz

Die Summe von 21000€ Schulden erscheint niedrig, allerdings fordern ja Gläubiger immer Zinsen auch über Jahrzehnte, unabhängig davon ob diese verjährt sind oder überhaupt berechtigt sind.

Viele Gläubiger haben eine Insolvenzausfallversicherung, die nur bei Insolvenz zahlt. Deshalb ist häufig keine Einigung möglich.

Andri123  06.11.2018, 16:57

Soweit ja gut zusammengefasst, aber sieh Dir mal die Pfändungstabelle an. Der pfändungsfreie Betrag steigt mit dem Einkommen (und bei Unterhaltsverpflichtungen).

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correct  06.11.2018, 17:59
@Andri123

"Der pfändungsfreie Betrag steigt mit dem Einkommen" - sicher?

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Andri123  06.11.2018, 18:08
@correct

Ja, sicher. Bei z.B. 2000,- netto werden 600,- gepfändet, verbleiben also 1400,-. Und das ist mehr als 1139,-.

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Andri123  06.11.2018, 18:12
@correct

Vielleicht war das ja vor 30 Jahren noch anders.

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correct  06.11.2018, 18:15
@Andri123

Sicher nicht - weil diese Tabelle in der Inso nicht zur Anwendung kommt.

Der pfändungsfreie Betrag ist festgeschrieben.

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Andri123  06.11.2018, 18:18
@correct

Dann hat der Insolvenzverwalter wohl etwas falsch gemacht letztes Jahr. Der hat nach Pfändungstabelle berechnet. Tja...

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