Dürfen Unternehmen, wenn sie Insolvenz angemeldet haben, unter anderem Namen weiter produzieren?

2 Antworten

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eine umschreibung nützt nichts, denn damit ändert sich an der sachlage nichts. die firma heisst zwar anders, aber die gläubiger bleiben, die eigner, die schuldner, die mitarbeiter etc.

wenn eine firma insolvenz anmeldet, dann steht erstmal gar nichts still. die arbeit geht weiter wie bisher. es wird ein insolvenzverwalter bestellt, der in 3 monaten entscheidet, was mit der gesellschaft passiert. mit allen gläubigern wird verhandelt.

wenn es sich zeigt, dass eine neue gesellschaft gegründet werden sollte, weil das sinnvoll erscheint, dann werden teile der alten (insolventen) firma übertragen (produktion und mitarbeiter) und dafür ein preis an die alte gesellschaft bezahlt (modell escada).

wenn es sich zeigt, dass eine weiterführung keinen sinn macht oder die masse fehlt, dann wird die gesellschaft abgewickelt (quelle, qimonda, banq).

wer von den gläubigern oder eignern wieviel geld bekommt, ist von fall zu fall unterschiedlich. die zuteilung der werte erfolgt nach rangfolge.

wird der betrieb der insolventen firma aufrechterhalten, verzichten meist die gläubiger auf einen teil ihrer forderungen.

Das kann man so pauschla nicht beantworten udn ein Unternhmen kann nciht einfach den Namen wechseln und weiter machen.

  • Auffanggesellschaft.

Das Unternehmen wird in Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter auf eine neue Gesellschaft übertragen. Die neue Gesellschaft produziert weiter. ggf. kleineres Programm, weniger Leute.

  • Moratorium. Es wird keine Insolvenz durchgeführt, sondern die Lieferanetne und anderen Gläubiger stunden. Es wird auf Altschulden gezahlt, wenn es wieder geht.

Das sind zwei gängige Lösungen, die funktionieren, ohne den Betrieb zu zerstören.