Betrifft eine Mietminderung auch die Nebenkosten?
Wenn der Mieter von einer 100% Mietminderung spricht, betrifft das dann auch die Nebenkosten? Kann er auch die Nebenkostenzahlung aussetzen?
3 Antworten
Wenn wir Dir glauben dürfen, dann ist Dein Mieter doch erwiesenermaßen bescheuert. Weiß der überhaupt wovon er spricht? Und ja: Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, gibt es auch keine Nebenkosten.
Ja und zwar die tatsächlich abgerechneten Betriebskosten, nicht nur die zunächst erfolgten Abschlagszahlungen. Es muss also eine Nachverrechnung der Mietminderung erfolgen lt. BGH VIII ZR 223/10 vom 10.05.2011. Die Berechnungsbasis für die Minderung ist stets die Bruttomiete. Die Betriebskostenvorauszahlungen sind bei vorliegender Mietminderung in ungekürzter Höhe in die Betriebskostenabrechnung einzustellen.
Details unter: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13749
Wenn es über die Tiefgarage keinen eigenen Mietvertrag gibt, dann zählen die € 50 auch zum Brutto.
Bitte stets dran denken, die Mietminderung soll eine Vertragsstrafe sein und den Vermieter "ermuntern", den Mietmangel abzustellen. Wenn er nicht dauerhaft abzustellen ist, dann muss eine Vereinbarung über die neue, künftige Miethöhe her.
Gehen wir mal davon aus, dass im Mietvertrag zwischen Kaltmiete und Nebenkosten unterschieden wird. Dann kann der Mieter natürlich nur die Kaltmiete mindern.
Betrifft der Mangel den der Mieter beanstandet die Nebenkosten z.B. nicht funktionierende Heizung, kein fließend Wasser/Warmwasser, kein Strom, keine Müllabfuhr... warum sollte er dann nicht auch die Nebenkostenvorauszahlung mindern können?
Brutto? Mit oder ohne Tiefgarage? Tiefgarage kostet 50 Euro extra. Muss ich das auch berücksichtigen?