Mietkaution wird einbehalten nach Mietminderung und Kündigung
Ich hatte Problem mit meinem Mieter weil ich die Miete gemindert hatte. Es gab ein bisschen hin und her und nachdem nichts gegen mein Problem unternommen wurde, habe ich gekündigt. Die letzten 3 Monate habe ich weniger bezahlt (Mietminderung wie gesagt) und als ich ausgezogen bin, wurde mir die Kaution nicht zurück gezahlt. Die zurückbehaltende Miete und die Kaution sind etwa gleichwertig und ich habe die Befürchtung, dass sich der Vermieter jetzt so sein Geld wiederholen will. Was kann ich dagegen machen?
3 Antworten
Du hattest keine Probleme mit Dir selber, sondern mit Deinem Vermieter, nicht wahr?
Du hast Anspruch auf eine Kautionsabrechnung und zwar in angemessener Frist, welche bis zu 6 Monaten betragen kann.
Was Du tun kannst? Verlange Herausgabe der Kaution. Wenn der Vermieter nicht will, dann hilft nur Klage vor Gericht. Frag uns nicht, ob die erfolgversprechend ist. Das weiß nur der liebe Gott und sein Stellvertreter auf Erden, der zuständige Amtsrichter!
Tippfehler... Tut mir Leid, aber es war vom Sinn her ja eindeutig was gemeint war
Die letzten 3 Monate habe ich weniger bezahlt (Mietminderung wie gesagt)
Das wäre mal garnicht so sicher: War der behauptetete Mangel nicht vom VM zu verantworten, ihm nicht schriftlich zugegangen zur Kenntnis gegeben, keine Gelegneheit zur Beseitigung gegeben usw. war die Mieteminderung dem Grunde nach ungerechtfertigt, zu hoch angesetzt, der Höhe nach.
Klar holt sich der VM sein Geld über die Kaution dann wieder, ist ja auch seins.
Was kann ich dagegen machen?
- Prüfen, ob du demnach tatsächlich einen Forderungsanspruch hast
- Prozesskostenrisiko gegen Forderungshöhe (gerichtliches Vergleichsangebot!) abwägen
- 6-Monats-Prüffrist der Mängelfreiheit abwarten und erwartete BK-Abrechnung abziehen
- Rat von mig112 beherzigen und ggf. davon unbeeindruckt Klage anstrengen.
G imager761
Du solltest zuerst überprüfen, ob deine Mietminderung auch wirklich berechtigt war. Denn wenn nicht, dann kann der Vermieter das Geld auf jeden Fall behalten.
Ebenfalls muss er dir eine Abrechnung vorlegen, die enthält, wofür er die Kaution verwenden wird und welche Mängel er in der Wohnung damit beheben muss. Bleibt danach noch etwas übrig, kannst du das restliche Geld verlangen. Die Frage ist, ob die Summe dann einen Rechtsstreit wert ist.