Beschwerde über Prüfungsamt?

1 Antwort

Ich habe selbst bereits einige Arbeiten betreut und kenne solche Abläufe, in denen nur bestimmte Themen zur Auswahl stehen, die bearbeitet werden können.

Deine Darstellung wirft jedoch Fragen auf:

Zusammen mit meinem HS-Betreuer habe ich das Exposé über 2 Monate erarbeitet

Die Ausarbeitung eines Exposés dauert nicht zwei Monate. Das vorgegebene Thema der Hochschule ist i.d.R. durch eine Zeile, ggf. mit einem kurzen, erläuternden Satz, charakterisiert. Das Exposé sollte ca. eine Seite umfassen und das Thema eingrenzen, abgrenzen und grob beginnen zu diskutieren. Ist ein Prototyp oder anderes Artefakt zu erstellen, wird dies im Exposé dargestellt. Dafür benötigt man keine zwei Monate.

und es wurde von der HS als würdig befunden

Wer in der Hochschule hat es "als würdig" befunden? Ist diese Person für Bachelotarbeiten zuständig? In welcher Form wurde dieser Sachverhalt an Dich übermittelt?

Rückmeldung des Qualitätssicherungsausschusses [...] Mir wurde im Prinzip gesagt, dass ich bis nächste Woche ein komplett neues Exposé schreiben soll

Der QS-Ausschuss befasst sich nicht mit der inhaltlichen bzw. fachlichen Seite eines Exposés - das ist Sache der Betreuer bzw. betreuenden Institute - sondern legt formale Kriterien an die Schöpfungshöhe, die Komplexität der geplanten Arbeit, sowie die wissenschaftliche Vorgehensweise zur Erstellung der Arbeit an. Sind hier wesentliche Voraussetzungen nicht erfüllt, bekommst Du ein Veto.

Ein QS-Ausschuss sagt in seiner Stellungnahme nicht nur, dass alles Müll ist und ein neues Exposé zu schreiben ist, sondern nennt konkret auch Kriterien, die nicht erfüllt wurden. Diese Punkte sind zu adressieren. Dein Betreuer muss Dir dabei helfen.

Hochschulseitige oder externe Betreuer sind normalerweise dafür da, mit ihrer Erfahrung für eine fachlich fundierte Ausarbeitung und die formal den üblichen Akzeptanzkriterien genügende Arbeit zu sorgen. Wenn Du bereits beim Exposé scheiterst, dann scheint der Betreuer auch nicht das hellste Lichtchen zu sein. In welcher Form Du hier den Weg eines Dünnbrettbohrers gesucht hast, vermag ist nicht zu sagen. Die Schuld für den Fehlschlag würde ich nicht beim QS-Ausschuss suchen, sondern bei Dir und dem Betreuer. Erwäge einen Wechsel des Betreuers.

Da ich jedoch weder die Vorgaben der Hochschule, noch das Exposé, noch Dich oder den Betreuer kenne, läßt sich in diesem Einzelfall auf Basis der dünnen Beschreibung nicht wirklich viel sagen - außer, dass das eingereichte Exposé so dünn ist, dass es nicht wert ist, in einer Bachelorarbeit ausgearbeitet zu werden.

PotterGurl 
Fragesteller
 13.10.2022, 17:29
Die Ausarbeitung eines Exposés dauert nicht zwei Monate. Das vorgegebene Thema der Hochschule ist i.d.R. durch eine Zeile, ggf. mit einem kurzen, erläuternden Satz, charakterisiert. Das Exposé sollte ca. eine Seite umfassen und das Thema eingrenzen, abgrenzen und grob beginnen zu diskutieren. Ist ein Prototyp oder anderes Artefakt zu erstellen, wird dies im Exposé dargestellt. Dafür benötigt man keine zwei Monate.

Bei uns gab es leider keine Auswahl an Themen, es wurde von Seiten der Hochschule jedem Studenten sein Thema zugewiesen. Uns wurde gesagt welche Lektüre wir verwenden sollen, was und wie wir es bearbeiten sollen. Hat man eigene Vorschläge gemacht, wurden direkt gesagt "Nein, mein Vorschlag ist besser, mach das so." Sprich, wir selbst hatten überhaupt keinen Spielraum. Uns wurde alles vorgegeben, sprichwörtlich alles. Das Exposé sollte auch insgesamt wesentlich länger sein als eine Seite, wie du beschreibst...Warum weiß ich auch nicht.

Wer in der Hochschule hat es "als würdig" befunden? Ist diese Person für Bachelotarbeiten zuständig? In welcher Form wurde dieser Sachverhalt an Dich übermittelt?

Der Betreuer (Erstprüfer) und ein weiterer Professor haben es sich angesehen. Es wurde sogar ein schriftl. Votum verlangt, dass das Exposé "einreichungswürdig" ist...

Daraufhin kam, wie gesagt, eine sehr unhöfliche Rückmeldung des QS-Ausschusses, dass das Exposé unter KEINEN Umständen genehmigungsfähig sei und ich komplett neu ansetzen soll (Ja, das waren exakt deren Worte). Mit zig Forderungen, die auf keinen Fall innerhalb einer Woche machbar sind. Da wird mir auch mein Betreuer nicht helfen können. Für einen Betreuerwechsel ist natürlich auch keine Zeit...An die Hochschule habe ich gestern noch nicht gemeldet, da die meisten aus dem Semester ihre Rückmeldung noch nicht erhalten haben und ich erst warten wollte, ob es noch anderen so geht, dass man eventuell gemeinsam zur Hochschulleitung gehen kann. Es ist meiner Ansicht nach einfach nicht akzeptabel, dass ich nun nicht zur Prüfung zugelassen werde, obwohl ich nicht einmal mein Thema aussuchen durfte, geschweige denn irgendwas mitzureden hatte, worum es gehen soll und wie es bearbeitet werden soll. Es ist meiner Meinung nach nicht mein Verschulden, wenn dieses Thema abgelehnt wird und ich hätte einfach gerne eine faire Chance diese Arbeit zu schreiben, ohne dieses Semester und das nächste - für einen weiteren Versuch - bezahlen zu müssen (leider keine unerhebliche Summe).

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gandalf94305  13.10.2022, 17:48
@PotterGurl

Ersta Anlaufstelle sind Deine Betreuer, denn die haben auch versagt, wenn sie Dir mitteilen, das Thema kann eingereicht werden, es wird aber abgewiesen von einem QS-Ausschuss.

Nimm daher unmittelbar Kontakt zu Deinen Betreuern auf.

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PotterGurl 
Fragesteller
 13.10.2022, 18:17
@gandalf94305

Das habe ich natürlich vor, fragt sich eher, ob mir das auch etwas bringt...

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gandalf94305  13.10.2022, 19:25
@PotterGurl

Das wirst Du herausfinden, wenn Du mit den Betreuern sprichst.

Ist das eine obskure Privathochschule?

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