Verlustvortrag bei Umzug und Miete bei Bachelorarbeit im Unternehmen?

2 Antworten

Irgendwie habe ich ein Verständnisproblem mit Deiner Frage.

Du bekommst Geld:

 vergüteten Bachelorarbeit (unter dem Freibetrag)

Welcher Freibetrag auch immer gemeint sein mag.

und:

 mit in den Verlustvortrag aufnehmen darf?

Dazu muss ja erstmal ein Verlust entstehen.

Was hast Du denn in dem Jahr für Einnahmen?

Welche Studien- und anderen Kosten entstehen Dir?

Natürlich kannst Du die Kosten, die Dir entstehen, weil Dein Arbeitsplatz in größerer Entfernung von Daheim ist, ansetzen.

Aber dazu muss geklärt werden, welche Kosten entstehen.

Umzugskosten werden ja wohl nur auftauchen, wenn Du auf Dauer dort arbeiten wirst.

Doppelte Haushaltsführung wäre möglich, wenn Du für einige Zeit dort ein Zimmer nimmst.

Ein Verlustvortrag, der auf Folgejahre vorgetragen werden kann, entsteht ja erst, wenn Deine Kosten in dem Jahr höher sind, als die Einnahmen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die Einnahmen beliefen sich auf unter 8820€/Jahr, also unter dem Steuerfreibetrag.

Ich war 6 Monate in dem Unternehmen und musste aufgrund der Entfernung von über 250 km umziehen (danach wieder zurück). 

Verluste wären z.B. Umzug, Heimreise (denke 1xMonat wird das erstattet) und Miete.

Den Verlustvortrag erstelle ich, um diesen nach meinem Studium gelten zu machen.    

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@jayman

 Verluste wären z.B. Umzug, Heimreise (denke 1xMonat wird das erstattet) 

Nein, das sind keine Verluste sondern die Kosten. Und die entstandenen Kosten werden nicht erstattet, sondern bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen. Um es deutlich zu machen:

6 Monate a 1.400,- wären 8.400,- Euro Einnahmen.

Wenn Du umgezogen bist, gibt es ja keine Heimreisen mehr, sondern nur noch private Besuche bei den Eltern.

Wärst Du nicht umgezogen, sondern hättest eine zweitwohnung gehbt (nehmen wir an für 300,- Euro) neben dem Hausstand am Wohnort, so wären die Kosten:

6 * 300,- Miete = 1.800,-

Heimfahrten 24 * 250,- Kilometer = 6.000,- Kilometer * 0,30 = 1.800,-

Eventuelle Studien kosten (schätze ich mal auf 2.400,-.

Also 1.800,- + 1.800,- + 2.400,- = 6.000,- Euro Kosten.

Das von den 8.400,- abgezogen bist Du bei Einkünften von 2.400,- Euro.

Steuer natürlich 0,- Euro.

Einen Verlustvortrag für Folgejahre würde erst entstehen, wenn Deine Kosten höher als die 8.400,- Euro Einnahmen wären.

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Jahr für Jahr musst Du eine Einkommensteuererklärung (genauer: Erklärung zur Feststellung eines Verlustes) abgeben. In Deinem Praktikumsjahr natürlich auch u. a, mit der Anlage N. In die Anlage N musst Du Deine Einnahmen lt. Lohnsteuerbescheinigung und Deine Werbungskosten eintragen.

Es geht nicht, die Einnahmen dieses Jahres zu unterschlagen und nur die von Dir aufgeführten Werbungskosten dieses Jahres geltend zu machen.