Baufinanzierung - Bank verweigert Darlehensauszahlung

5 Antworten

Ich kann mich dem Rat von Privatier59 nur anschließen. Der Werkvertrag könnte rechtlich unwirksame Klauseln, z. B. bei den Zahlungsbedingungen enthalten und deshalb blockiert die Bank. Also unbedingt zum Anwalt und auch die Bauverträge mitnehmen. Die Bank will sicherlich sich und vermutlich auch Euch vor Schaden bewahren.

Ein jüngstes Beispiel sind diverse Objektverträge der IBG Haus NRW, aber auch anderer Landesgesellschaften. Die wollten z. B. bei den vereinbarten Systemhäusern (alle gleich) alleine für die 1. Rate "Planerstellung" € 25.000 und für das Gießen der Bodenplatte weiter € 40.000. Beides sind völlig überhöhte Werte.

Vertrag ist Vertrag, das gilt auch für Darlehensverträge. Was mich stutzig macht, ist die Verwendung des Wortes "Nichtigkeiten": Ist der Begriff wirklich so gefallen? Geht die Bank von der Unwirksamkeit des Bauvertrags aus? Wieso? Ich glaube, das ist ein Fall für die anwaltliche Beratung. Da muß man sich nämlich sowohl den Bau- wie auch den Darlehensvertrag einmal intensiv ansehen.

Wenn ich hier die Foren und das Internet durchforste besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass die Zahlungen überhöht sind (30% bei Beginn des Rohbaus, sind ca. 70000 Euro), jedoch hat die Bank vor 8 Wochen den Kredit bewilligt mit diesen Zahlungsbedingungen. Das Bauunternehmen kommt uns jetzt sogar noch entgegen und hat auch schon Kontakt zur Bank aufgenommen, diese bzw. unser Ansprechpartner ist aber plötzlich für nichts mehr zuständig.

Das Wort "nichtig" ist telefonisch so gefallen. Sie begründen es damit, dass sie die Zahlungsbedingungen/den Zahlungsplan, der prozentual nach Bauabschnitt fällig wäre nicht anerkennen und das bei Kreditprüfung übersehen haben. Einen Termin bei einem Anwalt habe ich nächste Woche bereits vereinbart, um auch überprüfen zu lassen, ob der Vertrag tatsächlich nicht in Ordnung ist. Bin aber trotzdem neugierig, ob jemand Erfahrung mit solchen Problemen hat.

...die Frage wird sein, welche Regelung zur Auszahlung im Darlehensvertrag steht...weichen die Auszahlungsschritte gem. Darlehensvertrag von denen des Bauunternehmens ab, ist das "Pech"...diesen Punkt hätte man vor Vertragsunterschrift prüfen müssen...Banken und Vermittler sind meines Wissens nach auch nicht verpflichtet, auf mögliche Diskrepanzen hinzuweisen...

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Wenn es doch wirklich nur darum geht, dass aus Sicht der Bank die Höhe der ersten Baurate nicht dem Wert des bis dahin erreichten Baufortschritts entspricht, der Bauträger andererseits gemäß Ihrer Beschreibung kooperativ ist, sollte sich diese Problematik doch dadurch lösen lassen, dass man den Zahlungsplan entsprechend anpasst (i.d.R. gemäß MaBV = Makler- und Bauträgerverordnung).