Ein seriöser Kreditvermittler wird dem Kunden gar keine Gebühren in Rechnung stellen, sondern erhält seine Courtage von der jeweiligen Bank. Und dies im Normalfall ohne Konditionsverschlechterung.

So wird eine Immobilienfinanzierung beispielsweise mit der ING DiBa bei einem seriösen Vermittler dasselbe kosten, als wenn sich der Verbraucher direkt an die ING DiBa wendet. Die Bank bezahlt den Vermittler dabei nicht nur für die Werbung eines Kunden, sondern der Vermittler übernimmt vollständig die Beratung, Vorprüfung und Aufbereitung der prüfungsrelevanten Unterlagen.

Sollte ein Vermittler Gebühren verlangen, muss er dies dem Kunden vor Vertragsabschluss nachweislich in seinen Erstinformationen (vorvertragliche Informationen) aufzeigen. Ansonsten wären sie nichtig.

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Zitat von kiw1408 Ein sehr arrogantes Forum ist das. Schade...

Nein, das sehe ich anders. Es gibt hier halt noch Menschen, die allen juristischen Winkelzügen und den befremdlichen Empfehlungen einer ja ach so seriösen - durch GEZ-Gebühren finanzierten - Verbrauchersendung zum Trotz eine grundsätzliche Geschäftsmoral im Sinne eines Hanseatischen Kaufmanns besitzen.

Es ist sicherlich OK, dass man sich als Verbraucher gegen Bestimmungen wehrt, die einen tatsächlich benachteiligen. Das Widerrufsrecht bei Baufinanzierungen, das es früher gar nicht gab, sichert beispielsweise dem Verbraucher zu, dass eine kurz vor Notarvertrag abgeschlossene Baufinanzierung notfalls noch innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann, wenn das zu Grunde liegende Immobilienvorhaben scheitert.

Und das ist auch sinnvoll!

Ich finde es allerdings widerlich, wenn nun sog. Verbraucherschützer nach Formulierungen suchen, die zu einem - möglicherweise juristisch abgesicherten - Vertragsbruch führen können.

Es wäre schön, wenn diese Leute auch mal darüber nachdenken, was die Folgen derartiger Empfehlungen sind, die bereits heute sichtbar werden:

  • Der Umfang der Rechtsbelehrungen, Hinweise u.s.w. hat mittlerweile einen Umfang angenommen, den kaum ein Kunde noch überblickt. Viele Kunden reagieren sogar empört auf die abverlangten Erklärungen und Belehrungen in dem Sinne: 'Halten Sie mich eigentlich für blöde?'

  • Viele sinnvolle Produkte und Dienstleistungen werden verschwinden: So sind bereits viele kleinere Volksbanken und Sparkassen aus der Anlageberatung ausgestiegen, weil die Bürokratie beispielsweise für eine Aktienberatung nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar ist.

  • Wenn das Spiel bei Baufinanzierungen so gespielt werden soll, dass die Bank sich an die Konditionen halten muss, der Kunde sich hingegen bei fallenden Zinsen, möglicherweise mit juristischen Tricks - aus dem Darlehen jederzeit befreien kann - Was glaubt Ihr, wie lange noch Baufinanzierungen mit Zinsbindung von 10 Jahren und mehr angeboten werden? Schon heute bietet der §489 BGB dem Kunden ein einseitiges Recht zum Ausstieg nach 10 Jahren an, das ist bereits ein Ungleichgewicht zu Lasten der Bank.

Wo soll dieses rein paragraphengesteuerte Denken und Handeln unsere Gesellschaft eigentlich noch hinführen??

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Wenn es doch wirklich nur darum geht, dass aus Sicht der Bank die Höhe der ersten Baurate nicht dem Wert des bis dahin erreichten Baufortschritts entspricht, der Bauträger andererseits gemäß Ihrer Beschreibung kooperativ ist, sollte sich diese Problematik doch dadurch lösen lassen, dass man den Zahlungsplan entsprechend anpasst (i.d.R. gemäß MaBV = Makler- und Bauträgerverordnung).

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Die extrem niedrigen Zinsen treiben in den letzten Jahren natürlich die Preise in die Höhe, allem voran in den bevorzugten Lagen. Da verzeichnet man mancherorts 25% Preissteigerung in den letzten 3 Jahren.

Allerdings haben sich in vielen Regionen die Preise in den letzten 15 Jahren fast gar nicht bewegt, so dass es sich oft um Nachholbedarf handelt.

In der Baufinanzierungsberatung mache ich regelmäßig die erfreuliche Erfahrung, dass die meisten Kunden durchaus konservativ planen und aktuell fast ausschließlich lange Zinsbindungszeiten von mindestens 15 Jahren und mehr anfragen. Nur sehr selten wird eine Tilgung von weniger als 2% vorgesehen. Die von Ihnen skizzierten 'Unvernünftigen' (5 Jahre Zinsbindung, 1% Tilgung, danach das böse Erwachen) sind mir ehrlich gesagt als Kundentyp in den letzten 3 Jahren nicht ein einziges Mal begegnet und das ist gut so. Die meisten Verbraucher sind nämlich viel schlauer, als uns Medien und Gesetzgeber tagtäglich suggestieren. Aber im TV abends um 9 macht sich natürlich der '5 Jahre Zinsbindung 1% Tilgung - jetzt stehe ich da und bin pleite'-Kundentyp als reißerischer Aufmacher besser - bleiben Sie dran...!

Hinzu kommt, dass jeder mir bekannte Darlehensanbieter bei dieser Art der Konstellation die Darlehensvergabe an die Bedingung knöpft, dass der Kunde sich das Darlehen auch dann noch leisten kann, wenn der Zins nach Ablauf der Zinsbindungsdauer deutlich steigt, je nach Anbieter wird mit Anschlusszinsen von mindestens 6% kalkuliert.

Schlussendlich ist bei uns die über viele Jahre zinsgebundene Finanzierung der Nornalfall, variable Darlehen wie in Spanien oder USA sind die absolute Ausnahme und werden auch nur vergeben, wenn die Kundenbonität und -situation das zulässt.

Ich sehe da also kein Problem auf uns zukommen.

Was generell die 'Warnungen' vor Preisblasen angeht:

Wovor wird denn eigentlich nicht gewarnt, wovon wird nicht abgeraten???

Ob Lebensversicherungen, Riester-Produkte, Aktienfonds, Immobilien, u..s.w. u.s.w, zu jedem Produkttyp gibt es unzählige negative Expertenmeinungen.

Warum?

Weil man als 'Warner' nur gewinnen kann. Wer vor etwas warnt, was nicht eingetreten ist, gerät in Vergessenheit - nix passiert. Wer hingegen vor etwas warnt, was auch eintritt, steht glorreich da und kann sagen: "Sehen Sie, ich habe ja schon vor Jahren davor gewarnt, dass....".

Da braucht sich auch keiner mehr zu wundern, dass die Deutschen laut gefühlten 1000 Studien zwar die Problematik der mangelhaften Altersversorgung erkennen, aber dennoch nichts unternehmen. Wenn vor jeder Art der Vermögensbildung gewarnt wird, ist das die logische Konsequenz.

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Das Modell rechnet sich nur in den allerseltensten Fällen. Ärgerlich ist hier vor allem, dass unser an anderen Stellen so überaktiver Verbraucherschutz auf dem Baum pennt und sich nicht endlich dafür stark macht, dass der effektive Jahreszins den Zinsmargenverlust des Bausparers in der Ansparphase berücksichtigen muss.

Eine sehr ausführliche Darstellung zur Problematik finden Sie u.a. hier: http://www.finanzierungsmathematik.de/content/bausparfinanzierung-oder-tilgungshypothek

Die Beispielzinssätze sind zwar etwas höher als aktuell, aber die Problematik ist sehr gut erklärt.

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Die Freunde wären sicherlich auch nicht damit einverstanden gewesen, wenn sich die Zinsen zwischenzeitlich erhöht hätten und die Bank dann den Vertrag aufgelöst hätte, weil die Zinsen sich ja ungünstig entwickelt haben...

Man kann allerdings die Bank einmal fragen, wieviel Nichtabnahmeentschädigung tatsächlich anfallen würde, wenn das Forwarddarlehen nicht abgenommen wird. Sondertilgungsoptionen und Tilgungssatzänderungsoptionen müssen nach gängiger Rechtsprechung für den Kunden berücksichtigt werden.

In (zugegebenermaßen seltenen) Fällen kann es tatsächlich sein, dass eine Neugestaltung der Umschuldung (Anschlussfinanzierung der Umschuldungssumme zzgl. Nichtabnahmeentschädigung, Darstellung mit derselben Rate und Zinsbindung) zu einer kleineren Restschuld führt.

Ansonsten: Die Forwardfinanzierung ist ja nicht schlechter geworden, als zum Vertragsabschluss vereinbart. Wenn man im November einen Wintermantel kauft, den man wegen eines milden Winters nicht anzieht und im Februar hängt der dann mit 50% Rabatt im Laden hat man ja auch kein Recht darauf, das Geschäft rückabzuwickeln und mit Rabatt neu zu tätigen, oder?

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Grundsätzlich sollte man ja seine Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversicherung auch ohne Baufinanzierung vernünftig regeln, aber wenn noch nicht geschehen oder nicht zu 100% geregelt, dann sollte natürlich die Baufinanzierung spätestens dazu Anlass geben.

Der Baufi-Schutz der Deutschen Bank hat einen ganz großen Nachteil:

Er bezieht sich auf die Sollzinsbindung des Darlehens und kann nicht länger abgeschlossen werden (zumindest war das vor kurzem noch so). Es besteht auch keine Verlängerungsoption, die man wahrnehmen könnte.

Dadurch droht folgendes Desaster:

Man ist beispielsweise 35 Jahre alt, finanziert sein Haus mit einer Ziellaufzeit von 30 Jahren und entscheidet sich für eine 15-jährige Zinsbindung. Mit dem Baufi-Schutz ist man dann bis 50 abgesichert.

Problem: Wird man mit 48 berufsunfähig, gibt's für 2 Jahre eine Rente und dann ist Schluss.

Problem2: Man wird nicht berufsunfähig, will aber dann doch auch über das Alter 50 hinaus versichert bleiben. In der Praxis ist es kaum möglich, mit 50 Jahren eine neue Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, ohne Einschränkungen wie Beitragszuschläge, Risikoausschlüsse oder gar Ablehnungen hinzunehmen.

Das Podukt wäre brauchbar, wenn es hier eine Lösung gäbe, d.h. beispielsweise, dass dem Versicherungsnehmer bis 3 Jahre vor Ablauf eine Verlängerungsoption eingeräumt wird, die er ohne erneute Gesundheitsprüfung wahrnehmen kann.

Einen Vorteil hat der Baufi-Schutz: Die Gesundheitsfragen sind deutlich vereinfacht. So manche Vorerkrankung oder in der Vergangenheit durchgeführte Behandlung muss hier nicht angegeben werden, während bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt wird. Es kann also sein, dass man den Baufi-Schutz inkl. BU bekommt, wo man in der klassischen BU-Versicherung Probleme bekommt.

Die Deutsche Bank macht den Baufi-Schutz-Abschluss nicht zur Bedingung für das Darlehen. In Einzelfällen kann es sein, dass die Dt. Bank eine Todesfallabsicherung verlangt, die kann der Kunde aber abschließen, wo sie/er will.

Allgemein die Bank dafür zu kritisieren, dass dieser Schutz angeboten wird, halte ich für unfair, denn vielfach werden Finanzierungsanbieter genau dafür kritisiert, dass sie dem Kunden oftmals nicht auf das finanzielle Risiko von Tod und Berufsunfähigkeit, insbesondere bei einer großen Kreditaufnahme, hinweisen. Vielfach wird es somit sogar als Pflicht des Beraters angesehen, einen Vorschlag zu unterbreiten.

Beitragsmäßig ist der Baufi-Schutz nicht attraktiv. Er erscheint oft auf den ersten Blick recht günstig, das liegt aber an den (viel zu) kurzen Laufzeiten (s.o.) Wenn eine Berufsunfähigkeitsrente beispielsweise (wie vom Verbraucherschutz empfohlen) bis zum Rentenbeginnalter, also i.a. 67 Jahre, abgeschlossen wird, kostet sie bei gleicher Rentenhöhe rund das 3,5-fache gegenüber einer Rente, die nur bis 50 absichert.

Wenn man also Prämien vergleichen will, muss man zunächst den Vergleich auf Basis dieser nicht ratsamen kurzen Laufzeiten durchführen und anschließend dann die reichtigen Laufzeiten wählen. Am Ende zahlt man dann wahrscheinllich mehr als für den baufi-Schutz, ist dann aber wenigstens richtig versichert.

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  • Jahresabschlüsse 2009,2010,2011
  • laufende BWA 2012
  • Einkommensteuerbescheide 2008,2009,2010
  • Nachweis des aktuell vorhandenen Vermögens
  • Nachweis der aktuell vorhandenen Verbindlichkeiten (auch die des Unternehmens)
  • Ggf. Darstellung der Selbständigkeit, falls nichht beispielsweise auf eine Website verwiesen werden kann
  • Nachweis vorhandener Absicherungen (Risiko-LV, BU-Versicherung, Altersversorgung)

Wenn es schon um ein konkretes Objet geht, dann die Objektunterlagen (Auflistung spare ich mir an dieser Stelle, hängt ja auch vom Objekt selbst ab).

  • Schufa-Eigenauskunft im eigenen Interesse besorgen (am besten den lebenslangen Dauer-Zugang für 18,50 € kaufen), damit man sieht, was da ggf. korrigiert werden muss (nicht mehr vorhandene Konten, Kreditkarten, bereits abgelöste Kreditverträge,...) und wie der persönliche Score aussieht.

  • Sich die Fragen beantworten: Wieviel Rate ist tragbar (ohne Bewirtschaftungskosten der Immobilie, Faustformel ca. 2 bis 3 € / qm), wann soll die Finanzierung getilgt sein (Gesamtlaufzeit)?

    • Sich desweiteren die Frage beantowrten: Wieviel Eigenkapital aus meinem Vermögen kann ich problemlos einbringen, wieviel Rücklage möchte ich behalten (insbesondere für die Selbständigkeit, Stichwort schwankende Einkünfte und/oder Investitionsbedarf sowie für die Immobilie, die ja immer mal unvorhergesehene Kosten verursachen kann)

Dann lass erst einmal die Bank ihr Konzept vorstellen. Frage explizit nach, wie die Bank Deine persönliche Bonität einschätzt. Den Zinsvergleich würde ich danach machen, wobei man als Selbständiger berücksichtigen muss, dass einige Banken dazu übergegangen sind, ratingabhängige Zinsen zu ermitteln, was von Vor- oder auch Nachteil sein kann. Ein Online-Vergleich kann helfen, wird aber bei Selbständigen insbesondere bei geringem Eigenkapitaleinsatz nur als grobe Orientierung dienen können. Eine Baufinanzierung kann nicht wie eine Hundeversicherung vergleichen werden.

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Die Kündigung des abzulösenden Darlehens steht allein in der Verantwortung des Kunden selbst. Die Bank, die das Anschlussdarlehen vergibt, darf ja unter keinen Umständen Erklärungen im namen ihres Kunden abgeben, die einen fremden Kreditvertrag betreffen.

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Ca. 36-42 Monate, mehr nicht. Man muss ja auch sicher gehen können, dass man das Objekt bis zum Ende der neuen Zinsbindung, mindestens 10,5 Jahre (§489BGB) ab Umschuldungsdatum behält, weil sonst ja wieder Vorfälligkeitsgebühren anfallen.

Pauschale Aussagen hinsichtlich des Forwardaufschlags pro Monat sind wenig hilfreich, da sie immer nur auf einen Anbieter selbst abzielen.

Besser mal nach 'effektiver Forwardaufschlag' googlen...

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Du schreibst leider nicht, wie hoch Deine Mitverpflichtung ist und wie die sonstigen finanziellen Verhältnisse (Einkommen, sonstige vorhandenen Belastungen) aktuell liegen.

Sich eine Schufa-Selbstauskunft zu besorgen, macht grundsätzlich immer Sinn, trifft aber in Deinem Fall nicht den Kern der Sache.

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Also besteht bei Ihnen der grundsätzliche Wunsch zu Bauen bzw. fertiggestelltes Wohneigentum zu erwerben oder nicht? Diese Frage sollte zunächst einmal frei von aktuellen Zinskonditionen beantwortet werden:

  • Will man sich durch die eigenen vier Wände wohnlich entfalten oder sieht man Immobilienbesitz eher als Belastung an, weil man vielleicht in 3 Jahren ganz woanders arbeitet?

  • Was käme überhaupt in Frage? Eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus, oder muss es mindestens ein freistehendes Einfamilienhaus sein?

Wenn diese grundsätzlichen Fragen geklärt sind und man so einigermaßen den Rahmen seiner Immobilienvorstellung gesteckt hat, wirkt sich der Zins konkret wie folgt aus:

Nehmen wir an, Sie wollen eine Immobilie im Wert von 250.000 Euro kaufen und haben 50.000 Euro Eigenkapital. Nehmen wir deswieteren an, Sie kaufen ein junges Haus direkt vom Eigentümer, also fallen weder Maklerprovision noch erhebliche Renovierungsinvestitionen an. Die Erwerbsnebenkosten würden dann rd. 13.000 Euro betragen (Grunderwerbsteuer, Notar, Amtsgebühren), so dass 213.000 Euro zu finanzieren wären.

Wenn nun die Immobilienfinanzierung innerhalb von 30 Jahren getilgt werden soll, ergäben sich je nach Zinssatz folgende Raten:

4% >>> 1.017 Euro mtl. 5% >>> 1.143 Euro mtl. 6% >>> 1.277 Euro mtl. 7% >>> 1.417 Euro mtl.

Insofern ist der Zinssatz schon entscheidend.

Durch das Risikobegrenzungsgesetz ist der Weiterverkauf von Forderungen zwar nach wie vor möglich, allerdings im weitesten Sinne ohne Schlechterstellung des Kreditnehmers. Sondertilgungen und andere Optionen können den Ausschlag geben, wenn zwei zinsmäßig gleiche Angebote vorliegen.

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Hallo,

es kommt keinesfalls allein auf die Frage an, wieviel man verdient, wieviel man zum Leben braucht und wieiviel folglich für die Immobilienfinanzierung übrig bleibt. Dann könnte man einfach pauschal mit einem aktuelln Zinssatz rückwärts rechnen und hat dann die maximale Kreditsumme. Im Internet finden sich teilweise Rechner, die unvertretbar hohe Kreditsummen vorgaukeln!

Es ist darüberhinaus absolut wichtig, folgende Punkte zu betrachten:

  • Wieviel Eigenkapital fließt ein? Je mehr prozentual vom Kaufpreis an Eigenkapital einfließt, desto günstiger der Zinssatz und desto mehr Kreditsumme kann man sich von der zuvor ermittelten Rate leisten.

  • Wie hoch sind die Erwerbsnebenkosten? Handelt es sich um eine junge Bestandsimmobilie ohne Maklerprovision und weitere Renovierungsinvestitionen oder kommen zum Kaufpreis noch neben der obligatorischen Grunderwerbsteuer und den Notar/Gerichtskosten eine Maklerprovision und weitere Kosten hinzu? Dann nämlich verschlechtert sich der sog. Beleihungswert und das führt wieder zu höheren Zinsen, was bei gleicher Rate wieder zu einer kleineren Kreditsumme führt.

  • Um was für ein Objekt handelt es sich? Nehmen wir an, Du hast für Deine Immobilie insgesamt 1.200 € zur Verfügung und das Haus soll ca. 130qm Wohnfläche haben. Ein junges Objekt, das energietechnisch auf dem neuesten Stand ist, kommt i.d.R. mit ca. 2 € pro qm Bewirtschaftung aus, folglich 260 € und damit stehen für die Finanzierung noch 940 € zur Verfügung. Ein älteres, zwar ohne weiteres bewohnbares, aber halt nicht saniertes Haus kostet aber womöglich bis zu 3,50 € /qm, zumal eine höhere Instandhaltungsrücklage erforderlich wird. Dann stünden nur 780 € für die Baufinanzierung zur Verfügung.

und last but not least:

  • Wie lange darf die Finanzierung laufen? Bei 35 Jahren kannst Du mit rd. 1% tilgen, bei 20 Jahren sind bereits rd. 3% nötig. Wenn für die Baufinanzierung alleine (ohne Bewirtschaftung) beispielsweise 900 € mtl. zur Verfügung stehen, dann stehen bei der 35-Jahres-Variante bei einem Beispielzins von 4% bis zu 216.000 € Kreditsumme im Raum, bei der 20-Jahres-Variante nur rd. 154.000 €.

Schau mal hier: Werbung durch Support gelöscht

Es gibt da auch noch einen detaillierteren Rechner, der alle Haushaltsausgaben berücksichtigt.

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Hallo Wendybob,

Du solltest wie folgt rechnen:

Beispiel: Eine Fiannzierungssumme i.H.v. 200.000 Euro soll aufgeteilt werden in:

Bankdarlehen: 140.000 Euro KfW-Wohneigentumsprogramm 124: 60.000 Euro

Nun liegen 2 Angebote vor:

Bank A bietet KfW-Subvention i.H.v. 0,5% und stellt die Finanzierung wie folgt dar:

Zinssatz Bankdarlehen: 4,45% Zinssatz KfW:3,55%

Das ergibt einen gewichteten Durchschnittszins von: 4,18%

Bank B bietet hingegen keine KfW-Subvention, aber ein günstigeres Darlehen aus eigenem Hause:

Zinssatz Bankdarlehen: 4,15% Zinssatz KfW:4,05%

ergibt einen gewichteten Durchschnittszins von: 4,12%

In diesem Beispiel ist die Finanzierung bei Bank B günstiger, obwohl es dort keine KfW-Subvention gibt.

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In der Tat kann die Bank die Sofortrückzahlung ohne 'triftigen' Grund verweigern, auch gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

In der Praxis wird allerdings auf Drängen des Kunden meist ein Vorschlag mit Vorfälligkeitsentschädigung unterbreitet.

Es gibt in Einzelfällen die Möglichkeit, gegen Zahlung eines Zinszuschlags das Sondertilgungsrecht so weit auszudehnen, dass eine vollständige Darlehensrückzahlung möglich ist.

Für den eher unwahrscheinlichen Fall eines Lottogewinns lohnt sich das aber nicht. Sinn macht das ggf., wenn derartige Geldzuflüsse absehbar sind, allerdings der Zeitpunkt offen ist, z. B. bei Erbschaften.

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Hallo,

das Objekt ist zu 100% (oder ggf. sogar mit Einschluss der Nebenkosten) finanzierbar, wenn Sie aus Sicht der Banken das Profil eines Immobilien-Kapitalanlegers erfüllen:

  • Solides Netto-Einkommen (ohne die zukünftigen Mieten)

und

  • I.d.R. mindestens 20% des Kaufpreises als 'Vermögenshintergrund', d.h. Geldvermögen, das zwar auf innerländischen Konten nachweislich vorhanden ist, aber nicht eingesetzt werden soll (z. B. Aktiendepots, Rückkaufswerte aus Lebensversicherungen, etc.). Auch eine lastenfreie oder nur gering belastete selbstgenutzte Immobilie (z. B. Verkehrswert 250.000 Euro, Restbelastung 40.000 Euro) würde hier als Vermögenshintergrund angesehen.

Die Zeiten, in denen sich Renditeobjekte quasi durch die Mieteinnahmen 'von selbst' finanziert haben, sind seit 10 Jahren Geschichte.

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Hallo 'swede',

zunächst einmal bedingt eine Baufinanzierung immer eine Grundschuldeintragung, die in der Regel in das Grundbuch der zu kaufenden Immobilie (also die Eigentumswohnung) vollzogen wird. Das heißt aber nicht, dass damit das Sicherheitsbedürfnis der Bank bereits befriedigt ist und der Kreditgewährung nichts mehr im Wege steht.

Bietet man der finanzierenden Bank ZUSÄTZLICH noch eine weitere erstrangige Grundschuld auf einem weiteren Objekt an, dann kann diese Sicherheitenverbesserung zu einer Zinsverbesserung führen.

Ihre Hauptfrage ist aber, ob Ihr Einkommen für die Finanzierung ausreicht, und die Antwort ist klar nein, weil 3 Monate Selbständigkeit absolut keine hinreichende Grundlage für die Einkommenshöhe darstellen.

In besonders günstigen Fällen gibt es hier eine Ausnahme: Jemand macht sich genau in dem Bereich selbständig, in dem er Jahre zuvor als Angestellter gearbeitet hat (z. B. als Architekt) und er bringt zudem noch erhebliches Eigenkapital (mind. 30% vom Kaufpreis) ein. In solchen, allerdings seltenen, Fällen haben wir auch schon Baufinanzierungen für Existenzgründer realisieren können.

Zurück zum Thema Bürgschaft:

Normalerweise wird bei Baufinanzierungen überhaupt nicht mit Bürgschaften gearbeitet, und das aus meiner Sicht völlig zu Recht. Der Bürge unterschätzt nämlich regelmäßig das Risiko der Inanspruchnahme und diese ist für ihn zudem rein vom Vertragsvorgang nicht vorhersehbar, d.h.: Verletzt der Darlehensnehmer seine Pflichten zur Zahlung der Kreditrate, kann die Bank an den Bürgen herantreten, dem dann die gesamte Restschuld zzgl. einer etwaigen Vorfälligkeitsentschädigung sofort fällig gestellt wird!

Was in der Praxis funktioniert, ist, dass Sie zusammen mit Ihren Eltern Darlehensnehmer werden. Die zu zahlenden Darlehensraten werden auf Wunsch dennoch allein Ihrem Konto belastet. Hier kann mit etwas Geschick sogar verhandelt werden, unter welchen Voraussetzungen Ihre Eltern aus dieser Mitdarlehensnehmereigenschaft entlassen werden (z. B. Gewinn in 3 Folgejahren nie unter 50.000 Euro).

Was noch bleibt, ist die Frage, ob, und falls ja, wieviel Eigenkapital Sie gedenken einzusetzen.

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Hallo,

ob sich der Abschluss Dines Forwarddarlehens grundsätzlich lohnt oder nicht, hängt von der Zinsentwicklung 2010 ab, und die steht in den Sternen.

Das Forwarddarlehen bietet Planungssicherheit hinsichtlich des weiteren Verlaufs Deiner Baufinanzierung.

Warum sich ein Forwarddarlehen mit 12 Monaten Vorlaufzeit nicht lohnen soll, ist mir nicht verständlich. Manche Banken bieten sogar Forwarddarlehen mit 12 Monaten Vorlaufzeit OHNE ZINSAUFSCHLAG an.

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