Autoverkauf an Verwandtschaft vor Insolvenz ?

2 Antworten

Sofern es ein Verkauf zu einem ansatzweise marktgerechten Preis war und die Zahlungsunfähigkeit zu dem Zeitpunkt nicht schon offensichtlich war, wird es keine Anfechtung geben. Zumal ein Verkauf ja auch keine Entziehung eines Vermögenswertes darstellt.

§ 142 (1) InsO:

Eine Leistung des Schuldners, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in sein Vermögen gelangt, ist nur anfechtbar, wenn die Voraussetzungen des § 133 Absatz 1 bis 3 gegeben sind und der andere Teil erkannt hat, dass der Schuldner unlauter handelte.