Autoverkäufer schreibt verkehrte Adresse in den Kaufvertrag um die Gewährleistung zu umgehen?
Ich habe bei einem Autohändler, der bei Mobile.de inseriert ein Auto gekauft.
Dieser hat ein Jahr Gewährleistung in den Kaufvertrag geschrieben.
Diese Gewährleistung will der Verkäufer aber nicht geben, mit der Aussage ich soll ihn doch verklagen.
Mein Rechtsanwalt kann keine Schreiben zustellen, da der Verkäufer ein falsche Adresse in den Kaufvertrag geschrieben hatte.
Es kommen sämtliche Schreiben mit dem Vermerk nicht zustellbar zurück.
Wie kann ich weiter vorgehen?
Eine Anzeige bei der Polizei habe ich schon gestellt
Der Verkäufer heißt: HH-Automobile in der Wendenstraße 415
3 Antworten
Das ist dann eventuell dumm gelaufen. Die falsche Adresse im KV hätte dir auffallen und vor Abschluss korrigiert werden sollen. Es kann nun, wenn du auch noch bar - also ohne Empfängernachweis - bezahlt hast, schwer werden, den tatsächlichen Verkäufer nachzuweisen.
Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei paar Schuhe.
Hat der Verkäufer Dir einfach das Fahrzeug auf den Hof gestellt, Du hast ihm einen Beutel Geld gegeben, und dann bekamst Du Schlüssel und Papiere?
Normalerweise müssen sich Käufer und Verkäufer mit Personalausweis oder Reisepass identifizieren. Damit ist die tatsächlihe Adresse zwar auch ggf. ein Mysterium, da Du ja dies ja nicht im Kaufmoment verifizieren kannst und die Wohnadresse auch einen Tag später eine andere sein kann, aber zumindest gibt es einen Anhaltspunkt zur Identität.
Ich habe das Auto unter der Adresse, welche auch bei Mobile.de angegeben ist gekauft.
Nur hier kann man keine Briefe zustellen, da der Verkäufer an dieser Adresse keinen Briefkasten hat.
Wenn es ein Privatverkauf war, hättest Du nach einem Ausweis fragen müssen.
Wenn es ein Unternehmer (Autohändler) war, müsste das Unternehmen registriert sein.
Wenn es einfach nur um den Briefkasten ginge, dann wäre das wahrscheinlich einfach, denn eine Zustellung muss nicht in einen Briefkasten erfolgen. Sie kann auch persönlich unter Zeugen erfolgen. Ich verstehe Dein Problem daher so, dass an dieser Adresse nun auch der Verkäufer nicht mehr aufzufinden ist.
Das Problem bei einer persönlichen Zustellung wäre, dass es auf dem Hof des Autohändlers ca. 5 weitere Händler gibt. Der Bote müsste den Händler somit antreffen können oder zumindest wissen wie der aussieht.
Ich weiß von mind. einer Person, die den Verkäufer persönlich kennt. Diese kann zur Identifikation mitkommen... Ist natürlich eine Frage der Prioritäten.
Können Sie mir da weiterhelfen und mir die Person nennen?
Das wäre sogar machbar, nur brauche ich den Namen und die Adresse, um die Zwangsvollstreckung durchführen lassen zu können.
Irgendwo mußt Du ja den Autohändler getroffen haben, wie solltest Du sonst an einen Kaufvertrag gekommen sein. Daß Deine Geschichte mehr aus unglaubwürdig ist, verstehst Du sicher.
Das Auto habe ich an der Händleradresse gekauft.
Diese ist auch bei Mobile.de angegeben
Die Adresse stand ja auch bei Mobile.de.
Der Verkäufer hat in den Kaufvertrag noch seine Privatadresse geschrieben.
Diese stimmt leider nicht und unter der Geschäftsadresse, wo ich das Auto gekauft hatte, können keine Briefe zugestellt werden, da der Verkäufer dort keinen Briefkasten hat.
In der Wendenstraße 415 sind ca. 3-5 Autohändler