Rücktritt von Fernabsatzvertrag Privat -> Unternehmer möglich?
Hallo,
ich habe mein Motorrad auf einer Website zum Verkauf angemeldet. Auf der Seite werden Privatanbieter (Verkäufer) an Unternehmer (Käufer) vermittelt. Das Angebot wird auf einer nur für Unternehmer nutzbare Plattform inseriert. Sobald ein Angebot eingeht, wird der Verkäufer per Telefon informiert und schließt den Kaufvertrag telefonisch mit dem Vermittler von der Website ab (Fernabsatz).
Einen Tag später habe ich ein besseres Angebot eines anderen Unternehmen (nicht über die Website) erhalten.
Ist es mir als Privatverkäufer möglich, von dem telefonisch geschlossenen Vertrag zurückzutreten? (Fernabsatzgesetz) Oder gilt das Gesetz nur bei Kauf als Privatperson?
Vom Verkäufer (mir) sowie vom Käufer (Unternehmen) wurde noch keine Leistung (Warenübergabe/Bezahlung) erbracht.
Kurz zusammengefasst:
Privat -> Privat (Kein Widerruf möglich)
Unternehmen -> Unternehmen (Kein Widerruf möglich)
Unternehmen -> Privat (Widerruf möglich)
Privat -> Unternehmen (?)
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele Grüße!
1 Antwort
Das BGB sagt:
§ 312c Fernabsatzverträge(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Es findet sich keine Unterscheidung bzgl. der Art des Vertrags.