Kaufvertrag: " gekauft wie besichtigt und keine Gewährleistung"
Hallo, habe mir ein Quad gekauft, mit o.g. Klausel im Kaufvertrag. Bin vergangenen Sonntag nach Übergabe noch schön damit Heim gekommen und habs abgestellt. Als ich Dienstag wieder damit fahren wollte, war da nichts zu machen, E- Starter geht, aber Gas geben is nich. Habe dann den Verkäufer um Rat gebeten, die Tips führte mein Freund auch aus, jedoch ohne Erfolg, seit dem verspricht der Verkäufer das müsse gehen und will seit tagen vorbei kommen um das selbst zu reparieren, vertröstet mich aber immer wieder, auch heute, war ich extra um 18 Uhr zu Hause, weil er versprach zu kommen. Kann ich dennoch das Geld zurück verlangen und ihm das Teil wieder aufs Auge drücken?
3 Antworten
Die Formulierung "gekauft wie besichtigt" führt nicht zum vollständigen Haftungsausschluss bei Verkauf von Privat. Der Haftungsausschluss bezieht sich bei einer solchen Formulierung nur auf solche technischen Mängel, die dem Käufer bei einer normalen Besichtigung ohne einen Sachverständigen hätten auffallen müssen. Der Haftungsausschluss muss konkret vereinbart sein. Es müsste dann im Vertrag sowas ähnlich stehen wie "... wurde gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". Jetzt heißt es Vertrag genau durchlesen ob hier etwas von Haftungsausschluss steht.
Das ist der Nachteil, wenn man nicht vom Händler kauft. Allerdings, wenn Du mal was zu verkaufen hast, wirst Du froh sein, dass so ein Gewährleistungsausschluss möglich ist. Wenn Dir der Verkäufer aber etwas verschwiegen hat (Vorschäden etc.) dann muss er natürlich haften.
Die Frage der Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses beim Kaufvertrag ist ein weites Feld mit vielen Aspekten. Der Grundsatz steht in § 444 BGB wonach ein vereinbarter Gewährleistungsausschluß im Prinzip wirksam ist solange der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde. Abweichend davon sind Vereinbarungen in AGB zu sehen.
Davon abgesehen gibt es aber noch einen weiteren möglichen Ansatzpunkt, zu dem ich allerdings keine abschließende Stellungnahme abgeben kann: Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nach § 312b BGB, dass allerdings nur bei gewerblichen Ebay-Anbietern besteht:
Da sollte man kurz nachforschen, ob es sich bei dem Anbieter vielleicht um einen Powerseller handelt. Das Ausüben des Widerrufsrechts wäre der einfachste Weg.
Das mit den AGB hingegen ist bei einem einzigen Kaufangebot eher nicht anzunehmen. Dann bliebe bloß die Überprüfung, ob Mängel arglistig verschwiegen wurden, was aber zum Problem werden könnte.
In jedem Falle wirst Du wohl, ggf auch gerichtlich, um Dein Recht kämpfen müssen, denn das Verhalten des Verkäufers verheißt nichts Gutes.
Woher stammt der Kaufvertrag und wie wurde der Kauf angebahnt?
Vielleicht ist der Gewährleistungsausschluss in dieser Form unrechtmäßig und dieser Link hilft weiter?
Es war ein Inserat über Ebay Kleinanzeigen und der Kaufvertrag stammt aus dem Internet, nichts kleingedrucktes etc. nur Raum für unsere Adressen und Preis und welches Fahrzeug etc.. und eben leider dieser Satz wie benannt...
ja leider stehts genau so im Kaufvertrag: " wurde gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung". da ich ja auch Probegefahren bin war es für mich okay...