Motorschaden bei Privatkauf?

2 Antworten

Das ist im Detail nur durch Juristen zu klären. Dem Grunde nach war die der Mangel ja bekannt. Da hätte für dich jedenfalls ein Anlass sein müssen, den Motor gründlicher prüfen zu lassen. Sieht eher schlecht aus für dich (siehe § 442 Abs. 1 BGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich fürchte, dass Du bei dieser Beschreibung des Autozustands auf den Kosten sitzen bleibst weil der Mangel Dir bekannt war.