"Ich würde mir drei oder vier Makler ins Haus bestellen und dann den mit der höchsten Preisvorstellung nehmen. Du kannst davon ausgehen, dass sie keine Mondpreise nennen werden, denn schließlich wollen sie nicht monatelang mit Deiner Immobilie rumhökern."

Das ist genau der Trugschluss und Grund dafür warum viele Makler eben einen zu hohen Preis angeben. Eben deshalb weil es genügend gibt und derjenige mit der höchsten Preisschätzung dann den Auftrag bekommt, nach der Kalkulation, "hab ich das Mandat, dann bekomm ich ihn auch mit dem Preis runter". Das ist genau so wie für eine andere hochqualifizierte Arbeit den billigsten Bieter zu nehmen.

wirklich qualifizierter Makler erstellt eine sauber Einwertung des Objekts nach den Richtlinien der "Immobilienwertermittlungsverordung" und nach Marktvergleich, wofür er eine langfristig alle Angebote auf dem Markt erfassende Datenbank nutzt.

so wie es eben auch ein Gutachter macht, plus etwas Gefühl für das Objekt und die aktuelle Marktsituation, siehe Preisentwicklung in den Ballungsgebieten.

Damit erreicht er auch die Marktfähigste Preisfindung und verkauft die Immobilie in einem angemessenen Zeitraum.

Um die frage zu beantworten: Mit einem qualifizierten, professionellen und erfahrenen Makler in jedem Falle, mit einem glücksritternden Dilettanten der jedem Geschäft hinterher hechtet mit Sicherheit nicht.

Ein guter Makler ist auch mal unbequem und stellt unangenehme Fragen.

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gar nichts!

der Multiplikator ist ja nur die umgerechnete Bruttorendite in %. Das ist allerdings nur ein Faktor, neben einige anderen wie: - Nettorendite, also die um Unterhaltskosten und Abrschreibung bereinigte Rendite. - Alter der Immobilie - Vermietungsrisiko - Art der Nutzung, Gewerbe oder Wohnen - Lage - Wertsteigerungs- oder Erhaltungs potential etc.

In München oder den anderen angesagten Ballungszentren wirst du froh sein eine akzeptable Wohnimmobilie mit 3% Bruttorendite oder ca. 30 facher Jahresmiete zu finden. Wo anders mögen die angegebenen 7% (Faktor 14%) schon zu viel sein, weil das Vermietrisiko zu hoch ist, oder der Unterhalt kein Netto vom Brutto übrig läßt.

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Den Weg der Aufteilung hat Privatier ja schon angedeutet. Das genaue Prozedere wäre: 1. Abgeschlossenheitsbescheinigung für die einzenlen Wwohneinheiten erstellen lasse und die Abgeschlossenheit bei der Behörde (Kreis oder Stadtbaubehörde) beantragen. 2. Damit sind die Wohnflächen mit den entsprechenden Sondernutzungsrechten, z.B. Garage, Gartenanteile. Daraus eine Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz durch fürhern, also Satzung erstellen, die Teilung in einer notariellen Urkunde beglaubigen lassen und ins Grundbuch eintragen.

Das wäre die "marktwerteste" Lösung, da sich Eigentumswohnungen am einfachsten veräußern lassen.

Ein anderer Weg wäre, quasi deine Mutter gleich mit einem Mietvertrag unbestimmter Dauer mit zu verkaufen. Schränkt natürlich den möglichen Käuferkreis ein.

Die Wertmindernste Variante wäre die Eintrgagung eines Niesbrauchs deiner Mutter, bis sie auszieht. Am schlechtesten zu berechnen und mit einem schwer berchenbaren zeitlichen Risiko für den Käufer verbunden, sprich starke Preisminderung.

In erster Linie hängt es aber von der Gegend ab wo das Haus steht, in ländlichen Gegenden sind Eigentumswohnungen schwieriger zu verkaufen als in der Stadt und in den südlichen Ballungszentren natürlich noch besser.

Aber einen gewissen Wertverlust wirst du bei allen Varianten kalkulieren müssen, da nunmal die Nutzung für den zuküntigen Eigentümer wesentlich eingeschränkt ist.

Sinnvoller wäre es mit deiner Mutter die nächsten Jahre realistisch zu besprechen, auch hinsichtlich pflegebedürftigkeit, zukünftige Bedürfnisse was die Bewegungsfreiheit betrifft und evt. eine Mittellösung zu finden, Wohnung in der Nachbarschaft z.B. Ich möchte Ihr nicht zu nahe treten, aber mit 76 kann sich gerade in den nächsten 10 Jahren sehr viel verändern und ich kenne das Szenario zur Genüge. Wenn sie noch so rüstig ist, wäre jetzt der Zeitpunkt für eine realistische Auseinandersetzung. mit o,g. Thematiken.

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Zwei Fragen sind für Banken entscheidend, da sie das von Basel 2 auch so vorgegeben bekommen und dies, noch viel wichtiger in den gegenwärtigen Zeiten, entsprechend für Ihre eigene Risikoklassierung benötigen.

Sicherheiten und deren Belastungshöhe, offensichtlich bei dir kein Problem, vorausgesetzt die Bestandimmobilien sind werthaltig genud und derzeit unbelastet und

Bonität, sprich Einkommensverhältnisse. Damit muss kein Arbeitseinkommen gemeint sein. Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc. zählen natürlich auch dazu. Wenn noch jemand anders zusätzlich in die Besicherung geht, auch gut.

Insgesamt muss eben sicher gestellt, dass nach Abzug der normalen Lebenshaltung noch genug für Zins und Tilgung übrig bleibt. Kannst du das nicht glaubhaft nachweisen, siehts eher duster aus.

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die Grundlage, dass das Geschäft abwickelbar wird ist die Lastenfreistellung durch die Bank. Kein Notar würde einen Vertragstext billigen der das nicht berücksichtigt, damit fängt es an. In aller Regel sind deshalb zwei Passi im Vertrag formuliert.

  • Der Verkaufserlös wird vollständig auf das Darlehenskonte der Bank eingezahlt und
  • Die Bank muss der Lastenfreistellung vorab zustimmen, das wird sie nicht tun, wenn bezüglich der Unterdeckung durch den Kaufpreis ein Rest bleibt. Sie wäre dazu auc nicht gezwungen.

Der noch fehlende Rest des Darlehensbetrages zzgl. evt. Kosten muss anderweitig dargestellt werden.

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Grundsätzlich habt ihr doch erst einmal einen Vertrag geschlossen den beide unterzeichnet haben, da wäre doch zu erwarten, dass sich jeder dran hält. Der Mieter an seine Verpflichtung keine Tiere zu halten und der Vermieter daran, dass er einen bestimmten Mietzins erhebt. Ein Vertragsbruch der einen Seite wegen eines Vertragsbruchs der anderen kann erst mal nicht sein.

Dieses Vertragsrecht wird durch das Mietrecht entsprechend eingeschränkt und durch die Rechtsprechung ausgelegt. So weit so gut.

Diese Rechtsprechung ist mittlerweile doch sehr eindeutig was diesen Punkt betrifft. Kleintiere wie Nager oder Vögel können nicht untersagt werden, da es dadurch in aller Regel zu keiner Schädigung der Mietsache kommen kann und eine Belästigung anderer Mieter dadurch in aller Regel ausgeschlossen ist. Katzen und Hunde sind davon ganz klar nicht betroffen, ein Verbot ist also rechtens.

Eine Erhöhung der Miete aus diesem Grund ist aber genau so ausgeschlossen, weil unbillig. Auch die zulässigen Gründe für eine Mieterhöhung sind klar geregelt.

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Barkauf besser als SchuldzinsAbschreibung bei vermiet.Immobilie?

Hallo - habe von Arbeitskollegen gehört, wenn jemand Immob. zur Vermietung erwirbt, sollte er selbst wenn das Kapital vorhanden wäre besser über Darlehen finanzieren, da sich die Zinsen für das Darlehen z.B. gegenüber Mieteinnahmen abschreiben lassen. - Schulden wären immer sinnvoller.

Nun "streiten" wir im Bekanntenkreis heftig, ob trotz Möglichkeit die Immob. ohne Finanzierung zu erwerben, die Schuldzins-Abschreibung wirklich die bessere Wahl wäre.

Eigentlich könnte doch selbst ein Spitzenverdiener nie mehr als 50% seiner bezahlten Schuldzinsen zurück erhalten, oder sehen wir dies falsch. So dass selbst ein Spitzenverdiener mit der "Barzahlung " am Ende günstiger fahren würde.

Somit müsste der Abschreib.Effekt bei einem Geringverdiener ja noch viel weniger sinnvoll sein.


schlechtes Bsp: Kauf 100 Tsd. bar bezahlt, somit kein AnlageZins mehr (Bsp. 3% = 3Tsd.) für die ursprüngl. vorhand. 100 Tsd.; Mieteinnahmen usw. voll zu versteuern

alternativ

Finanzierung 100 Tsd. z.B. mit 4% also jährlich 4 Tsd. Schuldzinsen zu zahlen, die jedoch bei Mieteinkünften gegengerechnet werden könnten - dafür könnten die eigen. 100 Tsd. weiterhin eigenen Zins (3Tsd.) erwirtschaften, der jedoch auch wieder versteuert werden muss.


In den Medien wird immer wieder geraten, die beste Geldanlage wäre immer zu allererst die Schulden abzubauen...

Gibt es einen klaren Rat , welche Variante die bessere ist? Oder gar ein stimmiges Rechenbeispiel?

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DER Deutsche wenn Steuerersparnis hört ist meist sowieso erblindet auf mindestens einem Auge. Deshalb finde ich die Frage allein schon wunderbar.

Allerdings dürfte eine solch vereinachte Gegenüberstellung nicht wirklich weiter helfen. Am ende wird es immer eine Grenzkostenrechnung werden in die folgende Faktoren einfliessen sollten. 1. Was für andere Abschreibungen kann ich auf das Gebäude geltend machen, z.B. Erwerbsnebenkosten, Renovierungen im Rahmen des Erwerbs, sonstige Kosten die im Betrieb ausgelöst werden. Da gibt es einen weiten Gestaltungsspielraum jenseits der reinen Zinsabschreibung die, im Falle einer Wahlmöglichkeit sehr viel mehr Sinn machen können. Seit dem Verbot der Gegenrechnung von Verlusten aus verschiedenen Einnahmequellen ist ein über die Erträge hinausgehender Verlust nicht mehr verrechenbar, verpufft also.

2.tens stellt sich die Frage, was mache ich mit der Liquidität die ich nicht in der Immoblie anlege. Bin ich z.B. bereit diese in einen alternativen Energienfonds anzulegen, gibt es einige Angebote die jenseits der 6% rentieren wäre das kontraproduktiv. Was zu der Frage führt:

3tens welches Risikoprofil will ich für die Geldanlage. Soll in erster Linie ein Werterhalt sicher gestellt werden (auch wieder die Frage wo ist dieser größer, ich teile die derzeitige Panikmache nicht) oder mische ich.

4tens ist der Bonitätszuschlag zu sehen welcher den Zinssatz steigert sobald ich über die 50% Beleihungsgrenze gehe, im Extremfall leicht 1%.

Finanzierung ist immer ein Hebel den ich einsetzen kann, wenn die entsprechende Liquidität vorhanden ist, damit hebele ich aber auch immer das Risiko. Andererseits, eine Immobilie ist auch immer eine Sicherheit, die ich jederzeit heranziehen kann, falls diese unbelastet ist, um andere Investitionen zu tätigen.

Die Reduktion der Sichtweise alleine auf die Steuerersparnis macht also mit Sicherheit keinen Sinn. Das Gesamtkonzept ist entscheidend und das sollte bei solch einer Investition immer vorab und auf die jeweilige Immobilie bezogen vorhanden sein.

Pauschaler Rat hilft da nie weiter. Aber der Mittelweg düfte bei einer Finanzierung mit dem niedrigst möglichen Zinssatz liegen, also irgendwo bei 50% Finanzierung. Erst mal gehen ja die Zinsen weg vom Konto. Es gibt genügend Beispiele von sehr gut verdienenden Investoren die über die Steuereinsparungsgier pleite gegangen sind.

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Wenn ihr das unterschreibt erklärt ihr euch natürlich mit der Aufwandsentschädigung einverstanden. Er betrifft ja keine Provisionsleistung, sondern nur das zeigen der Wohnung und ihr akzpetiert die Leistung durch eure Unterschrift.

Anders sieht das schon wieder mit der evt. folgenden Provision aus. Diese muss vorher klar angegeben werden und zwar inkl. MwSt., also der tatsächlich zu zahlende Betrag und darf zwei Monatskaltmieten nicht überchreiten, bei Mietwohnungen.

Wichtig ist, dass ihr mit der Selbstauskunft kein bestimmtes Provisionsverlangen (% vom Mietzins o.ä.) mit in der Vereinbarung habt.

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zu dem vorher gesagten kommt noch hinzu, dass es keinen Sinn macht Eigentum zu erwerben und dann kaum Tilgung zu leisten. unter 3% Tilgung p.a. macht das ganze kaum Sinn, da ihr euch sonst bis zum St. Nimmerleinstag belastet. Ein Haus wird auch älter und verliert an Wert (angesetzt werden ca, 1,25% vom Gebäudeanteil). Ansonsten werden die Schulden unterm Strich eher mehr.

Hinzu kommt auch noch, befindet sich das Haus in einer Gegend die Wertzuwächse zu verbuchen hat oder ist es eher umgekehrt? In Greifswald z.B ein Haus zu kaufen ist, bei der gegenwärtigen demografischen Entwicklung eher Harakiri, da muss der Preisabschlag in den nächsten Jahren schon einkalkulliert sein.

Wenn also die Zinsbelastung in der derzeitigen Niedrigzinsphase schon nicht einer vergleichbaren Miete entspricht macht das ganze auch vom Anspargedanken keinen Sinn, dann ist eine Lebensversicherung oder eine andere Mündelsichere Anlage sehr viel sinnvoller und flexibler.

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