Juristische Klauseln vor Zusendung eines Exposes für eine ETW: wie weit kann man sich darauf einlassen?

2 Antworten

Da gibt es mehrere Aspekte. Der eine Makler hat evtl. schlechte Erfahrungen gemacht, weil im Nachhinein der Kaufvertrag angeblich ohne sein Zutun entstand und will sich dagegen absichern. Die Frage ist dann, ob er sich am Markt so durchsetzen kann. Wenn die Kaufinteressenten dann ausbleiben, weil sie eben nicht 7 Seiten vorab unterschreiben wollen, klappt das nicht. Die Verkäufer werden abspringen, wenn er deshalb keine Kaufinteressenten vermitteln kann.

Die andere Seite ist Dein Interesse an bestimmten Objekten, an die Du ohne Unterschrift nicht heran kommst. Und gerade, wenn es sich um Makler handelt, die unkorrekt arbeiten, ködern sie natürlich mit unwiderstehlichen Angeboten.

Einen "Vertrag" würde ich jedenfalls nicht unterschreiben und auch nichts, was ich nicht verstehe.

Nein wenn man das dort aufgeführte nicht versteht, sollte man nicht unterschreiben.

Es ist ja kein Vertrag auf Augenhöhe. Viele Makler sind ja sehr gerissen und die Geschäftspraktiken verlassen häufig das gesetzlich zugelassene.

Ich hatte das vor Jahren auch, da wollte die Immobilien-Abteilung meiner Voba, das ich als Verkäufer die Provision zahle, wenn der Käufer nicht zahlt. Stand verklauselt in den AGB.