Juristische Klauseln vor Zusendung eines Exposes für eine ETW: wie weit kann man sich darauf einlassen?
Guten Tag, wir haben einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.
Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen und Zustimmungen anklicken, Unterschriften leisten, etc.?
2 Antworten
Da gibt es mehrere Aspekte. Der eine Makler hat evtl. schlechte Erfahrungen gemacht, weil im Nachhinein der Kaufvertrag angeblich ohne sein Zutun entstand und will sich dagegen absichern. Die Frage ist dann, ob er sich am Markt so durchsetzen kann. Wenn die Kaufinteressenten dann ausbleiben, weil sie eben nicht 7 Seiten vorab unterschreiben wollen, klappt das nicht. Die Verkäufer werden abspringen, wenn er deshalb keine Kaufinteressenten vermitteln kann.
Die andere Seite ist Dein Interesse an bestimmten Objekten, an die Du ohne Unterschrift nicht heran kommst. Und gerade, wenn es sich um Makler handelt, die unkorrekt arbeiten, ködern sie natürlich mit unwiderstehlichen Angeboten.
Einen "Vertrag" würde ich jedenfalls nicht unterschreiben und auch nichts, was ich nicht verstehe.
Nein wenn man das dort aufgeführte nicht versteht, sollte man nicht unterschreiben.
Es ist ja kein Vertrag auf Augenhöhe. Viele Makler sind ja sehr gerissen und die Geschäftspraktiken verlassen häufig das gesetzlich zugelassene.
Ich hatte das vor Jahren auch, da wollte die Immobilien-Abteilung meiner Voba, das ich als Verkäufer die Provision zahle, wenn der Käufer nicht zahlt. Stand verklauselt in den AGB.