Aufteilung der Kosten für ein 3 Familienhaus mit insg. 2 Eigentümern.

3 Antworten

Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.

Probleme wird es immer dann geben, wenn ein Miteigentümewr versucht aus Geldmangel oder Gewinnmaximierung alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zu verhindern.

Beim Dach handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Die Kostenbeteiligung bei Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum ist in der sog. Teilungserklärung festgeschrieben. Daher wird Dein Anteil nur bei genau drei gleich großen Wohnungen genau ein Drittel sein. Sonst halt irgendwelche Bruchteile, aber sicherlich nicht deshalb die Hälfte, weil es nur zwei de facto-Eigentümer gibt.

Problematischer sind solche ungleichen Quoten, bei denen Du der Minderheitsbeteiligte bist, bei hausbezogenen Beschlüssen z. B. zur Instandhaltung. Ein finanziell schwacher Mehrheitsbeteiligter wird sich gegen notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sträuben.

Guck auch mal ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.