Aufteilung der Kosten für ein 3 Familienhaus mit insg. 2 Eigentümern.
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich plane eine Wohnung in einem 3 Familienhaus zu kaufen.Es gibt noch einen anderen Eigentümer der aber 2 Wohnungen gekauft hat.Wie ist das wenn z.b. das Dach neu gedeckt werden muss.Wird die Summe dann durch 2 oder durch 3 geteilt? Kann man das auch irgendwo im Internet nachlesen,gibt es da Rechtssprechungen?
Gruss Kalle
3 Antworten
Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.
Probleme wird es immer dann geben, wenn ein Miteigentümewr versucht aus Geldmangel oder Gewinnmaximierung alle notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zu verhindern.
Beim Dach handelt es sich um Gemeinschaftseigentum. Die Kostenbeteiligung bei Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum ist in der sog. Teilungserklärung festgeschrieben. Daher wird Dein Anteil nur bei genau drei gleich großen Wohnungen genau ein Drittel sein. Sonst halt irgendwelche Bruchteile, aber sicherlich nicht deshalb die Hälfte, weil es nur zwei de facto-Eigentümer gibt.
Problematischer sind solche ungleichen Quoten, bei denen Du der Minderheitsbeteiligte bist, bei hausbezogenen Beschlüssen z. B. zur Instandhaltung. Ein finanziell schwacher Mehrheitsbeteiligter wird sich gegen notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sträuben.
Guck auch mal ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Eine interessante Quelle übrigens: http://www.hausverwalter-abc.de/weg_vertraege.html und die anderen dortigen Kapitel.
Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.