Deine Bedenken sind berechtigt. Es geht dabei weniger um die Schufa als darum, für wie viel Geld du der Bank gut bist. Letzteres mindert sich, wenn man schon Darlehen laufen hat.
Ja, es gibt sehr wohl Unterschiede. Je nach Bundesland variieren die Steuersätze von derzeit 3,5 % bis 5 %. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel wird zum 1.10.11 der Steuersatz von derzeit 3,5 % auf 5 % angehoben. Bayern liegt mit 3,5 % noch im unteren Bereich.
Grundsätzlich kann den Vorkommentierenden nur beigepflichtet werden. Bitte 2 oder 3 Gespräche mit freien Beratern suchen, wir stehen gerne zur Verfügung, und abwägen was angeboten wird. Wir empfehlen z.B. aktive Fond`s Vermögensverwaltung, hier besteht relatives, übersichtliches Risiko. Immobilien sind eine Möglichkeit, aber ebenso mit Vorsicht zu genießen wie Edelmetalle. Alles gehört ins Portfolio, jedoch mit bedachter Struktur. LG
In dem Fall ist es wohl kein Gewinn sondern ein Überschuss. Wenn der Überschuss steuerpflichtigt ist, beträgt die Steuer irgendwas zwischen 15% und 45%.
Verkaufserlös minus Verkaufskosten mit Anschaffungskosten minus Anschaffungsnebenkosten gleich Veräußerungsgewinn.
Was du brauchst ist eine professionelle individuelle Beratung in Sachen Altersvorsorge. Da hilft kein Intermnet und auch kein hörensagen von anderen.
Hatte mal einen ähnlichen Fall (Mieter hat sich aus dem Staub gemacht und Schlüssel "unterschlagen" - hab dann die Polizei eingeschaltet, worauf der Mieter den Schlüssel bei der Polizei abgegeben hat.
Wg. Ersatzbeschaffung Schloss wird der neue Eigentümer schlechte Karten haben wg. Fristsetzung etc.
Nein, es gibt keine Dresdner Bank mehr.
Frag mal bei der Commerzbank.
Schau Dir genau die Teilungserklärungan, dort ist alles geregelt auch die Ausübung des Stimmrechts. Das wird auch später entscheidend sein, wenn Instandhaltungsarbeiten anstehen und diese beschlossen werden müssen. Ebenfalls ist der Schlüssel für die Kostenaufteilung dort geregelt.
Lage
Lage
nochmals Lage!
finger weg lassen, bauamt ist der richtige weg...
Zinsen ändern sich ständig und zwar in beide Richtungen. Ich denke da lässt sich nichts mehr ändern.
Du musst ein berechtigtes Interesse nachweisen. Kosten sind gering.
Ja das gibt es, jedoch anzuwenden bei Neubauten.
Gegenfrage: Was spricht dagegen, dass ihr bereits das Grundstück gemeinsam kauft und dadurch bereits beide als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen werdet?
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags gibt es keine weiteren, kommerziell relevanten Schritte mehr. Der Grundbucheintrag ist veranlasst. Die Immobilie geht in Deinen Besitz über. Schlüssel sind auszuhändigen, ggf. unter Androhung gerichtlicher Schritte.
Warum solltest Du von dem Kaufvertrag zurücktreten wollen? Das geht nur, wenn alle Beteiligten einer Aufhebung zustimmen, was jedoch mit Notarskosten wieder verbunden sein wird.
Wenn bei Neu- oder Umbau gegen behördliche Bauvorschriften verstoßen wurde, gibt es ganz schnell eine Abrißverfügung gegen dich...!!