AU am 3. Krankheitstag -> Abmahnung?
Hallo meine Lieben,
ich befinde mich gerade auf Kriegsfuß mit meinem AG und brauche dringend eure Antworten.
Ich habe am Tag (Dienstag) wo ich Krank war, 2 Stunden vor Dienstbeginn der Dienstleiterin (Weil AG nicht ans Telefon ging) Bescheid gegeben, dass ich mich nicht gut fühle und diesbezüglich nicht kommen werde. Habe Ihr auch gesagt dass ich bis Freitag krankgeschrieben bin. Die AU habe ich am 3. Krankheitstag (Donnerstag) zugeschickt und nun habe ich eine Abmahnung Aufgrund nicht Erscheinens zur Arbeit bekommen, weil ich die AU nicht direkt noch am 1. Tag zugeschickt habe.
in meinem Vertrag steht folgendes:
Ich habe herausgelesen, dass Ich eine AU vorzulegen habe aber im Vertrag steht nicht zu welchem Tag genau. Habe ich das richtig verstanden? Hat der AG recht und habe einen Fehler gemacht?
freue mich auf eure Antworten!
2 Antworten
Seit 01.01.2023 muss der Arbeitgeber die AU bei der Krankenkasse abrufen. DU musst gar nichts mehr vorlegen. Du musst nur am 1. Tag der Krankheit deinen Arbeitgeber informieren. Sinnvoller wäre es, du hättest das schriftlich per E-Mail gemacht. Bei uns muss sich das Personal beim Personalleiter per WhatsApp abmelden. Wenn du das nur telefonisch gemeldet hast, könnte es sein, dass die Nachricht nicht den richtigen Ansprechpartner erreicht hat.
Habe mich auch per WhatsApp bei ihr abgemeldet, habe sogar die ganzen Verläufe noch
Hat die Dienstleiterin die selben Befugnisse wie der AG ? Darf sie die AU eines AN entgegennehmen ( am Telefon ) . Hättest du nicht vielleicht doch noch deinem AG bescheid geben müssen .