AU am 3. Krankheitstag -> Abmahnung?

2 Antworten

Seit 01.01.2023 muss der Arbeitgeber die AU bei der Krankenkasse abrufen. DU musst gar nichts mehr vorlegen. Du musst nur am 1. Tag der Krankheit deinen Arbeitgeber informieren. Sinnvoller wäre es, du hättest das schriftlich per E-Mail gemacht. Bei uns muss sich das Personal beim Personalleiter per WhatsApp abmelden. Wenn du das nur telefonisch gemeldet hast, könnte es sein, dass die Nachricht nicht den richtigen Ansprechpartner erreicht hat.

Ichbrauchehi488 
Fragesteller
 01.04.2023, 15:41

Super vielen Dank für die schnelle Antwort!!

2
Ichbrauchehi488 
Fragesteller
 01.04.2023, 15:43

Habe mich auch per WhatsApp bei ihr abgemeldet, habe sogar die ganzen Verläufe noch

2

Hat die Dienstleiterin die selben Befugnisse wie der AG ? Darf sie die AU eines AN entgegennehmen ( am Telefon ) . Hättest du nicht vielleicht doch noch deinem AG bescheid geben müssen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung