Lkw-Fahrer - Spesen 24 oder 28€, Feiertage, Übernachtungspauschale 8€?

3 Antworten

Du solltest hier zwei Ansprüche unterscheiden.

  1. Ansprüche gegen den Arbeitgeber, z.B. aufgrund eines Arbeitsvertrags oder betrieblicher Rahmenvereinbarungen
  2. Gesetzliche Ansprüche auf die steuerliche Geltendmachung, d.h. die Minderung Deines zu besteuernden Einkommens durch Werbungskosten

Dein Arbeitsvertrag kann alles mögliche ausweisen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise vereinbaren, dass keine Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten, etc. gezahlt werden, da dies bereits mit dem Gehalt abgegolten ist. Der Arbeitgeber kann auch die steuerlichen Sätze bezahlen. Der Arbeitgeber kann Dir sogar das Mehrfache der steuerlichen Sätze bezahlen oder alls über eine monatliche Pauschale abgelten.

Das betrifft die Zahlungen, die wöchentlich oder monatlich in Deiner Tasche landen.

Generell gilt dann, dass wenn Du diese gezahlten Beträge aufrechnest und sie geringer als die anwendbaren steuerlichen Höchstsätze sind, der Differenzbetrag für die Besteuerung Deines Einkommens als Werbungskosten erklärt werden kann. Sind die gezahlten Beträge höher, so zählt der Rest als gewöhnliches Einkommen.

Natürlich sind 28 EUR steuerfreie Auszahlung eines Verpflegungsmehraufwands pro Tag besser als eine steuerliche Geltendmachung. Im ersten Fall sind das wirklich 28 EUR, im zweiten heißt das nur, dass für den Betrag keine Steuern zu zahlen sind, d.h. effektiv bleiben dann vielleicht nur 8-10 EUR mehr vom Gehalt übrig. All dies hängt aber vom Arbeitsvertrag und den Regelungen des Arbeitgebers für diese Vergütungen von Reisekosten ab.

Über die Bezahlung bzw. deren Höhe entscheidet der Arbeitgeber. Du kannst die Differenz im folgenden Jahr in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Seit 2020 gibt es eine Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen:

- bei 24-stündiger Abwesenheit von 24 auf 28€

- bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten von 12 auf 14 Euro.

Was du mit Ferien im LKW meinst, entschließt sich mir nicht. 😴Ferien verbringt man mit der Familie oder wie auch immer..... zumindest nicht an seinen Arbeitsplatz oder im LKW seines Arbeitgebers 🤷

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag/kraftfahrer/

Das kann keiner lesen, da ist die hälfte des Textes verschwunden

.... den Text von rechts nach links verschieben, dann geht's ☝️😉

1