Arbeitslosengeld, vollfinanzierte Umschulung und Mieteinnahmen geht das?
Hallo....
Ich bin arbeitslos, befinde mich gerade in einer relativ teuren Umschulung die voll vom Arbeitsamt getragen wird und zwar für 24 Monate und beziehe Mieteinnahmen.
Was wird angerechnet? Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist klar! Aber Einkünfte aus Mieteinnahmen?
Qualifizierte Antworten wären toll.
Vielleicht mit Angabe wo ich es im Gesetz nachlesen kann?
5 Antworten
Also, ich weiß es nicht. Erwerbseinkommen mußt Du ja jedenfalls angeben. Ansonsten ist ALG-I ja eine Versicherungsleistung und unabhängig vom Vermögen. Wie nun Einnahmen aus Vermietung von der AfA bewertet werden?
Wurde denn in den Formularen sowas abgefragt? Man sollte sich übrigens immer Kopien ziehen von dem, was man so an Anträgen abgibt.
Ich würde jedenfalls empfehlen, dies schriftlich zu klären, indem Du diese Mieteinnahmen der AfA schriflich mitteilst. Du willst ja wahrscheinlich nicht das Risiko eingehen, irgendwann hohe Rückforderungen auf dem Tisch zu haben.
Übrigens müßten dann den Mieteinnahmen wohl auch noch die diesbezüglichen Ausgaben gegenübergestellt werden, letztendlich wäre wohl der Steuerbescheid interessant.
Hallo,
wurdest du vom AA vor der genehmigten Umschulung nach Vermögen oder Einkünfte befragt ? Sicher nicht !
Denn beim Arbeitslosengeld I spielen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers keine Rolle, das Alg1 ( die geförderte Umschulung) gehört zur Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung.
Du verwechselst Alg1 mit Alg2 !
Nein, ich wurde nicht gefragt. Vielen Dank für Deine Antwort. Kann ich das vielleicht irgendwo nachlesen?
hier z.B.
http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbildung/arbeitsamt-schenkung-uebertragung.htm
Lt. Link
" Zusätzliche persönliche Gegebenheiten des Arbeitslosen, wie Vermögen oder einige zusätzliche Einkommen, bleiben unberücksichtigt."
du wirst diesbezüglich auch nichts gegenteiliges finden.
Sofern du keine falschen Angaben in den Anträgen gemacht hast, ist alles gut !
Vielen, vielen Dank! Nein, falsche Angaben habe ich selbstverständlich nicht gemacht.
Es spielt keine Rolle, weil die Umschulung zur Versicherung dazu gehört.
Nein das spielt überhaupt keine Rolle bei Bezug von ALG1. Es zählt nur Arbeits-Einkommen. Habe das selbst vor jahren klären lassen wg. meiner PV-Anlage. Habe deshalb laufend Einnahmen aus Strom-Verkauf. Auch das spielt keine Rolle. Man muss sich nichteinmal ein Hinzu-Verdiehnst genehmigen lassen, da kein Arbeitseinkommen. Ebenso mit Miet und Pachteinnahmen und Zinsen.
kleine Ergänzung um Missverständnisse vorzubeugen:
parallel zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen, j a aber nur bis zu einem Freibetrag von 165 Euro ! Darüber hinaus verdientes Geld, wird mit dem Alg1 verrechnet.
Richtig, eine Genehmigung braucht man nicht für einen Zuverdienst, er muss dem Amt aber gemeldet werden !
Probleme wegen was - hast Du die Mieteinnahmen verschwiegen? Oder was?
Jetzt hab ich etwas gefunden:
"Keine Anrechnung erfahren Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung."
http://sozialrechtler.de/?seite=335