Arbeitslosengeld, vollfinanzierte Umschulung und Mieteinnahmen geht das?

5 Antworten

Also, ich weiß es nicht. Erwerbseinkommen mußt Du ja jedenfalls angeben. Ansonsten ist ALG-I ja eine Versicherungsleistung und unabhängig vom Vermögen. Wie nun Einnahmen aus Vermietung von der AfA bewertet werden?

Wurde denn in den Formularen sowas abgefragt? Man sollte sich übrigens immer Kopien ziehen von dem, was man so an Anträgen abgibt.

Ich würde jedenfalls empfehlen, dies schriftlich zu klären, indem Du diese Mieteinnahmen der AfA schriflich mitteilst. Du willst ja wahrscheinlich nicht das Risiko eingehen, irgendwann hohe Rückforderungen auf dem Tisch zu haben.

Übrigens müßten dann den Mieteinnahmen wohl auch noch die diesbezüglichen Ausgaben gegenübergestellt werden, letztendlich wäre wohl der Steuerbescheid interessant.

Miri77 
Fragesteller
 28.04.2018, 18:42

Wow.... vielen Dank!

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Hallo,

wurdest du vom AA vor der genehmigten Umschulung nach Vermögen oder Einkünfte befragt ? Sicher nicht !

Denn beim Arbeitslosengeld I spielen die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers keine Rolle, das Alg1 ( die geförderte Umschulung) gehört zur Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung.

Du verwechselst Alg1 mit Alg2 !

Miri77 
Fragesteller
 28.04.2018, 17:27

Nein, ich wurde nicht gefragt. Vielen Dank für Deine Antwort. Kann ich das vielleicht irgendwo nachlesen?

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Gaenseliesel  28.04.2018, 17:58
@Gaenseliesel

Lt. Link

" Zusätzliche persönliche Gegebenheiten des Arbeitslosen, wie Vermögen oder einige zusätzliche Einkommen, bleiben unberücksichtigt."

du wirst diesbezüglich auch nichts gegenteiliges finden.

Sofern du keine falschen Angaben in den Anträgen gemacht hast, ist alles gut !

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Miri77 
Fragesteller
 28.04.2018, 18:44
@Gaenseliesel

Vielen, vielen Dank! Nein, falsche Angaben habe ich selbstverständlich nicht gemacht.

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Es spielt keine Rolle, weil die Umschulung zur Versicherung dazu gehört.

Nein das spielt überhaupt keine Rolle bei Bezug von ALG1. Es zählt nur Arbeits-Einkommen. Habe das selbst vor jahren klären lassen wg. meiner PV-Anlage. Habe deshalb laufend Einnahmen aus Strom-Verkauf. Auch das spielt keine Rolle. Man muss sich nichteinmal ein Hinzu-Verdiehnst genehmigen lassen, da kein Arbeitseinkommen. Ebenso mit Miet und Pachteinnahmen und Zinsen.

Gaenseliesel  28.04.2018, 19:43

kleine Ergänzung um Missverständnisse vorzubeugen:

parallel zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen, j a aber nur bis zu einem Freibetrag von 165 Euro ! Darüber hinaus verdientes Geld, wird mit dem Alg1 verrechnet.

Richtig, eine Genehmigung braucht man nicht für einen Zuverdienst, er muss dem Amt aber gemeldet werden !

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Probleme wegen was - hast Du die Mieteinnahmen verschwiegen? Oder was?

Miri77 
Fragesteller
 28.04.2018, 16:55

Ist das die Antwort auf meine Frage?

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