Anspruch auf Wasserzähler für Außenhahn um Abwassergebühren zu sparen?

5 Antworten

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Man kann vor der Entnahmestelle für sog. Gartenwasser einen geeichten Kaltwasserzähler installieren bzw. installieren lassen.

Das meldet man dann dem örtlichen Versorger, der schickt einen Mitarbeiter der prüft ob der Zähler an der richtigen Stelle installiert und geeicht ist, notiert die Zählernummer und ab dann zahlt man für Wasser das über diesen Zähler läuft nur noch die Kosten für Frischwasser.

Als Eigentümer ist alles Problemlos.

Ist man aber Mieter ergäbe sich solch ein Anspruch nur wenn es mietvertraglich so vereinbart/zugesichert wurde.

Ist das nicht der Fall, Vermieter fragen und anbieten die Kosten dafür zu übernehmen.

LittleArrow  28.12.2013, 15:09

anitari:

insgesamt sehr gute Antwort und Kommentare. Man muss sich wirklich erkundigen und dann rechnen.

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Deine Frage ist leider reichlich unbestimmt gestellt gestellt.

Reden wir hier über Eigentum oder Miete?Im erstgenannten Fall kommt als Genehmigungsstelle allenfalls Mutti in Betracht denn weder Wasserwerke noch Gemeinde haben mit solcher Erbsenzaehlerei was zu tun.

Bei einer Mietsache wird der Vermieter herzhaft lachen und auf den Inhalt des Vertrags verweisn..

anitari  28.12.2013, 08:27

denn weder Wasserwerke noch Gemeinde haben mit solcher Erbsenzaehlerei was zu tun.

Da irrst Du aber.

Und Erbsenzählerei ist das angesichts dessen das Abwasser mindestens doppelt so teuer ist wie Frischwasser auch nicht.

Ich z. B. zahle für einen m³ Abwasser fast 4 €.

Beim Wasserversorger kann man sehr wohl einen sog. Gartenwasserzähler anmelden. Dann zahlt man nur das Frischwasser.

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wfwbinder  28.12.2013, 08:32
@anitari

Seit wann gibt es diese Regelung? Ich höre zum ersten Mal davon

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RatsucherZYX  28.12.2013, 08:39
@anitari

Dann zahlt man nur das Frischwasser.

...........und den Zähler für das Gartenfrischwasser zusätzlich. Von den einmaligen Kosten für die Zählermontage mal ganz abgesehen.

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anitari  28.12.2013, 08:49
@wfwbinder

Das bieten fast alle Wasserversorger an.

Und Du bist nicht der 1. dem das neu ist.

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anitari  28.12.2013, 08:54
@RatsucherZYX

gemeint ist natürlich die mtl. Zählergrundgebühr / Zählermiete.

Nein, denn dieser Zähler ist ein Unterzähler, kein Hauptzähler. Folglich auch keine Grundgebühr.

Man könnte das Teil mieten, da Unterzähler aber schon ab 15 - 20 € zu bekommen sind, eine unnötige Geldausgabe.

Von den einmaligen Kosten für die Zählermontage mal ganz abgesehen.

Was sich bei Abwasserpreisen von 3 und mehr €/m³ aber lohnt bzw. bald rentiert.

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Die Abrechnungsmodalitäten der Wasserwerke sind sehr unterschiedlich. Oft werden die Wasserwerke von den jeweiligen Städten und Gemeinden betrieben, d.h. sind keine eigenständigen, privaten Betreiber. Die jeweilige Satzung wäre zu prüfen, ob ein Außenwasserzähler wirklich eine sinnvolle Kostenersparnis bringt. I.a. wird man ja auch bei entsprechend hohem Verbrauch ein Regenwassersystem mit 800-1000 Litern einrichten, um überhaupt Wasser zu sparen - nicht nur Abwasser.

Abwasserordnungen enthalten vielfach eine Klausel der Art "_Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt._" Der Nachweis kann auf verschiedene Arten erfolgen, im Normalfall über einen vom Wasserwerkbetreiber gestellten Zähler.

Insbesondere hat die Gemeinde, in der ich wohne, eine Aufschlüsselung von Flächengewichtungen und Grundstücksnutzungen, die beispielsweise ein vierstöckiges Gebäude stärker bewerten als ein einstöckiges, jedoch auch ein Dach mit Versickerungseinrichtung anstelle der Kanaleinleitung von Regenwasser günstiger bewertet. Versiegelte Flächen tragen zu höheren Schlüsseln bei als versickerungsfähige.

Im Endeffekt führt diese Aufschlüsselung zu einer faireren Aufteilung der gleichen Kosten, denn es wird verursachungsgerechter abgerechnet.

Snooopy155  28.12.2013, 11:16

Dh!

Fehlen nur noch Angaben, wenn das EFH zur Miete bewohnt wird. Das hängt dann vom Mietvertrag ab, denn nach derzeitigen Recht kann man keinen Vermieter zwingen, eine solche Wasseruhr beim örtlichen Versorger zu beantragen.

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Anspruch als Mieter, wahrscheinlich nicht.

Nur die Kosten sollte man ganz genau prüfen. Bei uns in der Region kostet der Gartenzähler eine zusätzliche Gebühr (10.- p.a.).

Bei uns hat man mit >4cbm die zusätzlich Gebühr neutralisiert, mit >6cbm eine Ersparnis.

Wir haben Mieter in einen EFH und haben auf deren Wunsch einen Gartenwasserzähler vom Verband installieren lassen und die zahlen im Moment noch 1€ drauf.

RatsucherZYX  28.12.2013, 11:36

Da wird sich anitari aber wundern! Danke für deinen Beitrag und D.h.

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anitari  28.12.2013, 15:21
@RatsucherZYX

Tut sie nicht. Selbst bei einer Grundgebühr von 10 € p. a. würde sich so ein Zähler, bei Abwasserpreisen von 3 und mehr € pro m³, rechnen.

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RatsucherZYX  28.12.2013, 18:46
@anitari

Nein, denn dieser Zähler ist ein Unterzähler, kein Hauptzähler. Folglich auch keine Grundgebühr.Man könnte das Teil mieten, da Unterzähler aber schon ab 15 - 20 € zu bekommen sind, eine unnötige Geldausgabe.

Aha, jetzt gibt es bei dir auch Grundgebühr für den Nebenzähler. Das war vor ca. 10 Stunden noch anders. wie du oben bei dir selbst mal nachlesen kannst.

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anitari  28.12.2013, 20:31
@RatsucherZYX

@RatsucherZYX

Du schmeißt da so einiges durcheinander.

Bei meinem Versorger gibt es keine Grundgebühr für Nebenzähler.

Und zu dieser Antwort schrieb ich

Selbst bei einer Grundgebühr von 10 € p. a. würde sich so ein Zähler, bei Abwasserpreisen von 3 und mehr € pro m³, rechnen.

in der Wahrscheinlichkeitsform.

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RatsucherZYX  29.12.2013, 10:31
@anitari

Bei meinem Versorger gibt es keine Grundgebühr für Nebenzähler.

Du hast meinen Hinweis auf Grundgebühr / Zählermiete allgemein kommentiert, so als ob Gartenzähler diese Gebühr nichts kosten würden. Dass es sich dabei um deinen Zähler handelt blieb unerwähnt, es aber woanders auch anders sein kann, hast du mit deinem kateroschischen "Nein" ausgeschlossen.

Quod erat demonstrandum.

Wünsche dennoch einen angenehmen Sonntag.

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Das hat mit Anspruch nichts zu tun, das ob und wie kann man beim örtlichen Wasserwerk oder in der Stadt- Gemeindeverwaltung erfragen. In meiner Stadt ist es so das ein geeichter Wasserzähler für die Gartenwassernutzung nur durch eine Fachfirma auf eigene Rechnung installiert werden darf. Entweder die Firma oder der Eigentümer selbst muss die Rechnung des Zählers bei der Wasser und Abwasserbehörde vorlegen und damit den Einbau nachweisen. Zusätzlich müssen beide Zählerstände des Haupt- und Nebenzählers dokumentiert sein. Ab diesen Zeitpunkt wird für die über den Nebenzähler erfassten Kubikmeter nur noch das Frischwasser in Rechnung gestellt. Der Eigentümer ist verpflichtet den Nebenzähler alle 6 Jahre wiederum durch eine Fachfirma ersetzen zu lassen.