Anfahrtskosten bezahlen ohne Arbeitszeit?
Kann ein Handwerker seine Anfahrt berechnen, auch wenn er einem nicht helfen kann, bzw. man den Auftrag, den er dann vorschlägt nicht annehmen möchte?
1 Antwort
„Unternehmer sind dazu verpflichtet, Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf diese Kosten“
Diese Regelung findet sich in Paragraf 312 a BGB und gilt schon seit Mitte 2014.
Ich weiß, aber darf er diese Kosten auch veranschlagen, wenn er sonst keine Leistung erbringt?