Anfahrtskosten bezahlen ohne Arbeitszeit?

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„Unternehmer sind dazu verpflichtet, Verbraucher vor oder spätestens bei Vertragsabschluss über die Höhe der Liefer- und Anfahrtskosten zu informieren. Sonst besteht kein Anspruch auf diese Kosten“

Diese Regelung findet sich in Paragraf 312 a BGB und gilt schon seit Mitte 2014.

Ich weiß, aber darf er diese Kosten auch veranschlagen, wenn er sonst keine Leistung erbringt?

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