Ich kann die Arbeitszeit für eine Probearbeit in Rechnung stellen, was muss ich hier beachten?

3 Antworten

Wie hoch soll denn die Rechnung sein?

Bis 410 Euro musst du gar nichts beachten,keine Steuernummer, nichts. Die 410 Euro gelten aber für alle deine Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wwerden, zusammen.

Darüber hinaus musst du auf der Rechnung zwar immer noch nichts beachten, aber du musst wissen, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist.

Die Rechnung beträgt 320€. Kommt dazu dann noch eine Umsatzsteuer oder fällt diese Weg? Was bedeutet das für mich, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist?

Sorry wegen der vielen Fragen.

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@finanzfrevel

Kommt dazu dann noch eine Umsatzsteuer

Nein.

bedeutet das für mich, dass ein Teil des Betrages einkommensteuerpflichtig ist?

Nein.

Allet jut.

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Nein, die Ust musst du nicht ausweisen, da du keine Gesellschaft angemeldet hast, du giltst dann praktisch als Kleinunternehmer nach §19.

Gibt es nicht mehr!

http://lexetius.com/BGB/19

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@finanzfrevel

Nein, dem gamonwarmal war nach einer kleinen Chelmerei zumute, weil die Antwort von Christian so falsch war, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll mit Richtigstellung.



Du wirst durch die eine Rechnung nicht zum Unternehmer. Das hat nichts mit "Gesellschaft" oder § 19 zu tun.

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